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Es werden Posts vom September, 2018 angezeigt.

Gebührenauskunft neue Baufreistellung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich hätte wieder einmal eine gebührenrechtliche Problemstellung, für deren Aufklärung ich Ihnen sehr verbunden wäre. Der Sachverhalt kurz zusammengefasst lautet wie folgt:   Ein Einfamilienwohnhaus wurde 2016 mit Baufreistellung im Ausmaß von ca. 180 m2 genehmigt. Im Zuge des Bauvorhabens kam es zu zu einer Änderung der Höhensituierung des Gebäudes (ca 1 m), weshalb ich rechtlich von einem Neubau ausgegangen bin und somit einen Neubau erneut „baufreigestellt“ habe. Insgesamt wurde auch die BGF auf ca. 240 m2 erhöht. Nun wirft sich für mich die Frage der gebührenrechtlichen Behandlung dieses SV auf. Meine Überlegung ist diese: Bauabgabe ergänzen um die erhöhte BGF Kanalergänzungsbeitrag um die erhöhte BGF Unsicher bin ich mir bei der Gemeindeverwaltungsabgabe: rechne ich hier nur die Differenz BGF alt zu BGF neu oder muss ich die vollen 240 m2 als Berechnungsgrundlage heranziehen (ich tendiere zu zweiterem). Kö...