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Es werden Posts vom Mai, 2019 angezeigt.

Frage zur Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, gestatten Sie mir bitte eine Frage zur Vorschreibung der Bauabgabe… Es wird ein bestehendes landwirtschaftlich genutztes Gebäude zur Gänze abgebrochen und an der selben Stelle ein Wohn- und Bürogebäude errichtet….. – und jetzt steht da u.a. unter § 15: „Die Vorschreibung der Bauabgabe entfällt… bei der Wiedererrichtung von Gebäuden für dasselbe Ausmaß…“ Also, ich würde ja sagen, dass damit gemeint ist, dass keine Bauabgabe zu entrichten ist, wenn das Gebäude infolge eines katastrophenartigen Ereignisses (wie z. B. Elementarereignisse, Brandschaden usw.) untergegangen ist und im bisherigen Ausmaß wieder errichtet wird – wenn aber wie hier der Bestand zur Gänze abgebrochen und dann ein neues Wohn- und Bürogebäude errichtet wird, ist nach meiner Ansicht sehr wohl eine Bauabgabe auch für die „bestandenen“ Geschoßflächen zu entrichten, oder? – Meine Kollegen sind da aber nicht ungeteilt meiner Meinung… Bitte klären Sie uns auf!  Besten Dank und lieb...

Anfrage zur Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich hätte aus aktuellem Anlass eine Frage und möchte hiermit kurz erklären. Die damalige Bauwerberin Frau xxxxx hat die Bauabgabe für die Errichtung einer Reihenhausanlage auf einem Grundstück bezahlt. Im Laufe dieses Jahres wurde nun der Bebauungsplan für das gegenständliche Grundstück abgeändert, somit kommt das Projekt Reihenhausanlage nicht zur Ausführung. Aus einem großen Grundstück wurden nun vier kleine Grundstücke auf dem jeweils ein Einfamilienwohnhaus gebaut werden soll, diese Grundstücke werden von Frau xxxxx auch einzeln verkauft. Frau xxxxxx fragt nun an, ob Sie die entrichtete Bauabgabe zurück bekommt bzw. wäre meine Frage nun wie und ob ich die Bauabgabe auf die künftigen vier Einreichprojekte anrechnen kann ?! Beste Grüße Sehr geehrter Herr Kollege! Wie Sie § 15 Abs 1 letzter Satz BauG (und meiner Zusammenstellung im Skriptum für das Seminar „Leitfaden durchs Labyrinth – die Vergebührung im baubehördlichen...