Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich war zwar bei einem ihrer Gebührenseminare, jedoch habe ich Probleme bei dieser, im Anhang angefügten Grundstücksteilung … Ich verrechne: 1 x Antrag 1 x, 3 x oder 4 x die TP 7 ?? Bitte um Ihre Hilfe. Vielen lieben Dank! Sehr geehrte Frau Kollegin! Hier handelt es sich offenbar nur um eine Teilung, nämlich die des Gst Nr 1388/104 in mehrere „Untergrundstücke“. Daher ist die Eingabegebühr nur einmal und die GemVwAbg gemäß der TP B 7 auch nur einmal zu „verrechnen“! Grundsätzlich gilt: die Anzahl der zu entrichtenden Eingabegebühren muss immer mit der Anzahl der zu entrichtenden GemVwAbg gemäß der TP B 7 übereinstimmen! Wenn es sich um mehrere Teilungen handelt, muss sowohl die Eingabegebühr als auch die besagte GemVwAbg jeweils pro beantragter Teilung in Ansatz gebracht werden! Alles klar? Bei der Gelegenheit: Ich weiß nicht, ob Herr DI XXX einer jener Vermesser ist, der der Behörde ein völlig falsches Muster einer Teilungsbewillig...