Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer,
ich war zwar bei
einem ihrer Gebührenseminare, jedoch habe ich Probleme bei dieser, im Anhang
angefügten
Grundstücksteilung …
Ich verrechne:
1 x Antrag
1 x, 3 x oder 4 x
die TP 7 ??
Bitte um Ihre
Hilfe. Vielen lieben
Dank!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Hier
handelt es sich offenbar nur um eine Teilung, nämlich die des Gst Nr 1388/104
in mehrere „Untergrundstücke“. Daher ist die Eingabegebühr nur einmal und die
GemVwAbg gemäß der TP B 7 auch nur einmal zu „verrechnen“!
Grundsätzlich
gilt: die Anzahl der zu entrichtenden Eingabegebühren muss immer mit der Anzahl
der zu entrichtenden GemVwAbg gemäß der TP B 7 übereinstimmen! Wenn es sich um
mehrere Teilungen handelt, muss sowohl die Eingabegebühr als auch die besagte
GemVwAbg jeweils pro beantragter Teilung in Ansatz gebracht werden! Alles klar?
Bei
der Gelegenheit: Ich weiß nicht, ob Herr DI XXX einer jener Vermesser ist,
der der Behörde ein völlig falsches Muster einer Teilungsbewilligung zur
Verfügung stellt, um sich Kosten und Aufwand (zB für einen
Rechtsmittelverzicht) zu „sparen“! Wenn doch, dann bitte werfen Sie dieses
Muster für immer „weg“ und nehmen Sie meines aus dem Gebührenseminar-Skriptum!
Nachdem sich mittlerweile die Rechtsquelle geändert hat, schicke ich Ihnen im
der Anlage mein aktualisiertes Muster!
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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