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Gebührenverrechnung Grundstücksteilung


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
ich war zwar bei einem ihrer Gebührenseminare, jedoch habe ich Probleme bei dieser, im Anhang
angefügten Grundstücksteilung …
Ich verrechne:
1 x Antrag
1 x, 3 x oder 4 x die TP 7 ??
Bitte um Ihre Hilfe. Vielen lieben Dank!

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Hier handelt es sich offenbar nur um eine Teilung, nämlich die des Gst Nr 1388/104 in mehrere „Untergrundstücke“. Daher ist die Eingabegebühr nur einmal und die GemVwAbg gemäß der TP B 7 auch nur einmal zu „verrechnen“!
Grundsätzlich gilt: die Anzahl der zu entrichtenden Eingabegebühren muss immer mit der Anzahl der zu entrichtenden GemVwAbg gemäß der TP B 7 übereinstimmen! Wenn es sich um mehrere Teilungen handelt, muss sowohl die Eingabegebühr als auch die besagte GemVwAbg jeweils pro beantragter Teilung in Ansatz gebracht werden! Alles klar?
Bei der Gelegenheit: Ich weiß nicht, ob Herr DI XXX einer jener Vermesser ist, der der Behörde ein völlig falsches Muster einer Teilungsbewilligung zur Verfügung stellt, um sich Kosten und Aufwand (zB für einen Rechtsmittelverzicht) zu „sparen“! Wenn doch, dann bitte werfen Sie dieses Muster für immer „weg“ und nehmen Sie meines aus dem Gebührenseminar-Skriptum! Nachdem sich mittlerweile die Rechtsquelle geändert hat, schicke ich Ihnen im der Anlage mein aktualisiertes Muster!
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer

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