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Es werden Posts vom Dezember, 2024 angezeigt.

Anfrage zu Garagen/Parkplätzen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich war vorige Woche bei Ihnen im Labyrinth-Seminar und habe Fragen zu den Garagen/Parkplätzen. Sie haben im Seminar erwähnt, dass bei einer freistehenden Garage nur die Abstellflächen für die PKW (EUR 10,00) zu verrechnen sind aber keine m² - TP11. Wie lautet die Begründung dafür? Es wäre dann so, wenn man ein Ansuchen für eine Garage mit zwei Abstellflächen hat – ist kein TP 11 und kein TP15a zu verrechnen?  In welchem § findet man die Begründung, dass zwei Parkplätze nur dann frei sind, wenn nur zwei angesucht werden?  Lieber Herr Dr. Maye r, ich bedanke mich bereits jetzt für Ihre Antwort und wünsche Ihnen noch eine schöne Woche. Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Begründung, dass für eine freistehende Garage nur die TP B 15 der GemVwAbgVO 2012 herangezogen werden darf, nicht aber die TP B 11, liegt darin, dass die erstgenannte Tarifpost eine sogenannte Spezialtarifpost ua für Garagen darstellt, die TP B 11 dagege...