Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom August, 2025 angezeigt.

Verwaltungsabgabe für Vollwärmeschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich darf mich wieder vertrauensvoll mit nachfolgender Frage an Sie wenden: Ist für die Anbringung eines Vollwärmeschutzes bei einem best. Wohnhaus (im gegenständlichen Fall in einer Dicke von insgesamt 0,45 m) eine Verwaltungsabgabe gemäß TP B/II/11a zu berechnen? Danke für Ihre Bemühungen! Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, mir ist im u0a. Mail ein Fehler unterlaufen der Vollwärmeschutz hat eine insgesamte Dicke von 0,148 m - aber dies ist wahrscheinlich gar nicht relevant! Sehr geehrte Frau Kollegin! Nicht dass Sie glauben, ich hatte Sie vergessen! Nein, ich war auf der verzweifelten, aber letztlich vergeblichen Suche nach – ich bilde mir ein, so etwas gab es – einer Rechtsfragenbeantwortung der Aufsichtsbehörde (oder allenfalls einem VwGH- oder LVwG-Erkenntnis), wonach die Aufbringung von Vollwärmeschutz (was ich für unzutreffend halte, weil die Legaldefinition des § 4 Z 64 Stmk. BauG ganz offenbar zutrifft) keinen Zubau darstellen würde. Wenn es...