S ehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich benötige bitte Ihre Hilfe. Wir befinden uns derzeit in der Auflage des neuen Flächenwidmungsplanes. Im Zuge dessen wurden sämtliche Hofstellen in Tillmitsch erfasst, und die Jahresgeruchsstunden wurden durch unser Raumplanungsbüro berechnet. Nun habe ich bereits eine Anfrage einer privaten Partei erhalten, mit der Bitte um Übermittlung der Berechnungen für eine Hofstelle in Neutillmitsch. Vom Raumplanungsbüro wurde mir mitgeteilt, dass für die Bearbeitung einer derartigen Anfrage ein Arbeitsaufwand von rund 0,5 Stunden anfällt. Wenn ich für jede derartige Anfrage einen Kostenbescheid ausstelle, wäre meines Erachtens gemäß Tarifpost G 3 – Ausstellung von Bescheinigungen eine Gebühr in Höhe von € 6,-- seitens der Gemeinde einzuheben. Die Kosten des Raumplanungsbüros möchte ich als Sachverständigengebühren an die anfragende Partei weiterverrechnen. Muss ich in diesem Fall einen Kostenfestsetzungsbescheid erstellen? Dann würde sich der ganze K...