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Es werden Posts vom Februar, 2026 angezeigt.

Verwaltungsabgaben, Barauslagen und feste Gebühren bei Anfrage Partei

S ehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich benötige bitte Ihre Hilfe. Wir befinden uns derzeit in der Auflage des neuen Flächenwidmungsplanes. Im Zuge dessen wurden sämtliche Hofstellen in Tillmitsch erfasst, und die Jahresgeruchsstunden wurden durch unser Raumplanungsbüro berechnet. Nun habe ich bereits eine Anfrage einer privaten Partei erhalten, mit der Bitte um Übermittlung der Berechnungen für eine Hofstelle in Neutillmitsch. Vom Raumplanungsbüro wurde mir mitgeteilt, dass für die Bearbeitung einer derartigen Anfrage ein Arbeitsaufwand von rund 0,5 Stunden anfällt. Wenn ich für jede derartige Anfrage einen Kostenbescheid ausstelle, wäre meines Erachtens gemäß Tarifpost G 3 – Ausstellung von Bescheinigungen eine Gebühr in Höhe von € 6,-- seitens der Gemeinde einzuheben. Die Kosten des Raumplanungsbüros möchte ich als Sachverständigengebühren an die anfragende Partei weiterverrechnen. Muss ich in diesem Fall einen Kostenfestsetzungsbescheid erstellen? Dann würde sich der ganze K...

Vergebührung Planmappe

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich muss mich bitte wieder einmal hilfesuchend an Sie wenden. Wir haben heute eine Baueinreichung erhalten und beim Einreichplan bin ich mir nicht sicher, wie ich diesen verrechnen soll. Der Einreichplan ist gebunden und beinhaltet das Deckblatt mit einer A4 Seite einseitig bedruckt und die planliche Darstellung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) bestehend aus 5 A3 Seiten einseitig bedruckt. Ich bitte um Ihre geschätzte Hilfe bei der Verrechnung, da wir uns sehr unsicher sind, was wir hier verrechnen müssen. Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Hilfe. Sehr geehrte Frau Kollegin! Vor Beantwortung Ihrer Frage zwei grundsätzliche Anmerkungen: Die Regelung in § 5 Abs 2 GebG betreffend unbeschriebene Seiten bezieht sich ausschließlich auf inhaltlich fortlaufenden Text. Daher gilt: Ein Plan ist kein Text, somit ist es für die Vergebührung von Plänen völlig irrelevant, ob ihre Rückseite beschrieben od...