Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, ich hätte bitte wieder eine Frage die mir am Herzen liegt. Sachverhalt: Bei einem bestehenden Bungalow wird das Dachgeschoss, zu 2/3 der Bruttogeschossfläche, zu Wohnzwecken ausgebaut, 1/3 wird zwar ausgebaut bleibt aber Dachbodenraum, im Erdgeschoss wird aus einem bestehenden Zimmer das neue Stiegenhaus und eine neue Eingangstüre eingebaut. Außerdem werden 2 Gaupen eingebaut. Ich würde so vergebühren: 2 x Ansuchen (Umbau + Gaupen) 1 x TP B 12 Umbau DG Nicht klar ist mir folgendes: Die Gaupen sind ja ein Zubau, welche Fläche nimmt man zur Berechnung für TP B 11a? Ist für den Umbau im EG noch einmal TP B 12 zu verrechnen? Ist die Bauabgabe für die gesamte Bruttogeschossfläche des DG zu verrechnen? Und je länger ich darüber nachdenke desto unsicherer werde ich mir Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich hoffe, ich verstehe Sie nicht falsch, aber was Sie mir da be...