S ehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Ich hätte Fragen betreffend der Gebührenvorschreibung Ein Bauansuchen wurde eingebracht, daraufhin wurde betreffend Projektverbesserungen besprochen und letztendlich vom Bauwerber das Bauansuchen zurückgezogen: Welche Kosten können verrechnet werden ? Bundesgebühr für Ansuchen/Zurückziehung ?? (nehme an KEINE, da nicht mit Bescheid das Verfahren abgeschlossen werden konnte) Kommissionsgebühren, nehme ich an auch nur dann, wenn eine örtliche Begehung/Verhandlung erfolgt wäre und dann auch nur die Zeit außerhalb der Amtsräume ? Verwaltungsabgabe (wenn keine Verhandlungsschrift ausgefertigt daher keine Verwaltungsabgabe gemäß TP G2 - € 13,--) ? Angefallene Kosten des na. bautechn. SV (Vorbegutachtung, Entwurf Befund u. Gutachten für Bauverhandlung) ? Der nichtamtliche bautechnische Sachverständige, welcher ständig für die Baubehörde agiert, wurde/wird nicht mittels Be...