Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich beantworte Ihr Mail insoferne, als ich meine Antwort zu Ihren Fragen unten jeweils in roter Schrift dazuschreibe! Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer sehr geehrter herr dr. mayer, bei den gebühren haben wir bitte noch eine frage: wenn um ein flugdach angesucht wird, unter dem zwei pkw abgestellt werden, haben wir bis jetzt immer nur das flugdach berechnet, stimmt das? Das stimmt auch angesichts der Änderungen im BauG durch die Novelle 2019 immer noch (= TP B 13) wenn ein balkon im 1. og errichtet wird, das gleichzeitig eine überdachung für das eg darstellt, haben wir nur den balkon verrechnet, Das ist insoferne falsch, als Sie zum einen den Balkon im OG als auch die (von ihm überdachte) Terrasse im EG (soferne eine vorhanden ist) beide nach der TP B 18 verrechnen müssen, in welcher Tarifpost sowohl von Balkonen als auch von Terrassen die Rede ist! wenn eine tiefgarage errichtet wird für 100 pkw abstellplätze, haben wir bis ...