Sehr geehrte Frau Kollegin!
Ich
beantworte Ihr Mail insoferne, als ich meine Antwort zu Ihren Fragen unten jeweils in roter
Schrift dazuschreibe!
Herzliche,
kollegiale Grüße
bei den gebühren haben wir bitte noch eine frage:
wenn um ein flugdach angesucht wird, unter dem zwei pkw abgestellt werden, haben wir bis jetzt immer nur das flugdach berechnet, stimmt das? Das stimmt auch angesichts der Änderungen im BauG durch die Novelle 2019 immer noch (= TP B 13)
wenn ein balkon im 1. og errichtet wird, das gleichzeitig eine überdachung für das eg darstellt, haben wir nur den balkon verrechnet, Das ist insoferne falsch, als Sie zum einen den Balkon im OG als auch die (von ihm überdachte) Terrasse im EG (soferne eine vorhanden ist) beide nach der TP B 18 verrechnen müssen, in welcher Tarifpost sowohl von Balkonen als auch von Terrassen die Rede ist!
wenn eine tiefgarage errichtet wird für 100 pkw abstellplätze, haben wir bis jetzt nur die bruttogeschossfläche für das ug verrechnet jedoch nicht zusätzlich die 100 pkw-abstellplätze …Das ist insoferne falsch, als auch die 100 PKW-Abstellplätze nach der TP B 15 zu verrechnen sind! Nur bei freistehenden Garagen ist die TP B 15 allein heranzuziehen, die TP B 11 hingegen nicht! Anders gewendet: Bei Abstellplätzen, die in einem Geschoss in einem Gebäude angeordnet sind, sind sowohl die TP B 11 (für das Geschoss) als auch die TP B 15 für die in diesem Geschoss vorgesehenen Abstellplätze heranzuziehen.
stimmt das? ich hoffe, sie kennen sich aus und ersuche um rückantwort.
mit freundlichen grüßen
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