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Es werden Posts vom Dezember, 2021 angezeigt.

Beratungskosten bzw. SV-Kosten

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Wir haben uns in einigen Bauverfahren (Einsprüche bei der Errichtung einer Wohnanlage, Beratung bzgl. Beseitigungsauftrag) von einem Unternehmensberater Hilfe bzw. Beratung eingeholt. Im Falle des Beseitigungsauftrages wurde im Vorfeld von unserem nicht amtlichen SV eine Vor-Ort-Besichtigung inkl. Aufmaß des errichteten Objektes durchgeführt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir diese Kosten nicht an die Bauwerber weiterverrechnen dürfen? Bitte um Rückantwort. Danke für Ihre Bemühungen im Voraus. Sehr geehrte Frau Kollegin! Die Kosten für die Beratung können Sie dem Bauwerber nicht „weiterverrechnen“, weil das keine Barauslagen der Behörde iS des § 76 Abs 1 AVG darstellen. Die Kosten für die Vor-Ort-Besichtigung durch den Sachverständigen hätten Sie dem Bauwerber als Barauslagen der Behörde gemäß § 76 Abs 2 2. Satz AVG (weil das dort geforderte Verschulden durch den „Schwarzbau“, für den ein Beseitigungsauftrag erteilt worden ist, vorliegt) ...

Anfrage Vorschreibung Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Die Gemeinde xxx hätte wieder eine Frage zur Vorschreibung der Bauabgabe. Eine Landwirtin in der Gemeinde lies einen Polyestersilo genehmigen. Ist dafür auch eine Bauabgabe vorzuschreiben? Im Anhang finden Sie die Plandarstellung dazu. Danke für ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Selbstverständlich ist für den Polyestersilo eine Bauabgabe vorzuschreiben, weil er ohne jeden Zweifel Gebäudeeigenschaft hat und damit auch eine Bruttogeschoßfläche (der Silo verfügt allerdings nur über ein Geschoß, nämlich ein EG). Nachdem der Silo kreisförmig ist, sind die heranzuziehenden Quadratmeter nach der Kreisflächenformel zu berechnen (dh Radius zum Quadrat mal Pi, das ist im vorliegenden Fall: Radius = 1,79 zum Quadrat = 3,204 x Pi = 3,1415 ergibt 10,06568 m 2 und sohin eine Bauabgabe von 100,6568 Euro, auf zwei Stellen gerundet 100,66 Euro). Alles klar? Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer