Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Die Gemeinde xxx hätte wieder eine Frage zur Vorschreibung der Bauabgabe.
Eine Landwirtin in der Gemeinde lies einen Polyestersilo genehmigen. Ist dafür auch eine Bauabgabe vorzuschreiben? Im Anhang finden Sie die Plandarstellung dazu.
Danke für ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Selbstverständlich
ist für den Polyestersilo eine Bauabgabe vorzuschreiben, weil er ohne jeden
Zweifel Gebäudeeigenschaft hat und damit auch eine Bruttogeschoßfläche (der
Silo verfügt allerdings nur über ein Geschoß, nämlich ein EG).
Nachdem
der Silo kreisförmig ist, sind die heranzuziehenden Quadratmeter nach der
Kreisflächenformel zu berechnen (dh Radius zum Quadrat mal Pi, das ist im
vorliegenden Fall: Radius = 1,79 zum Quadrat = 3,204 x Pi = 3,1415 ergibt
10,06568 m2 und sohin eine Bauabgabe von 100,6568 Euro, auf zwei
Stellen gerundet 100,66 Euro).
Alles
klar?
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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