Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Leider muss ich nochmal lästig werden bezüglich Gebühren Bestätigungen. Die Gemeinde besitzt ein Grundstück und hat dies einem Privaten verpachtet. Dieser Private benötigt jetzt eine Bestätigung für die Sozialversicherung, dass ein Pachtvertrag besteht. Die Gemeinde bestätigt die Gültigkeit des Pachtvertrages. Ist für diese Bestätigung eine Gebühr einzuheben. Und wenn ja, welche? Tut mir leid für die nochmalige Anfrage, aber es betrifft eine sehr hartnäckige Person. Danke für die Mühewaltung. Sehr geehrte Frau Kollegin! Dieser Bestätigung liegt – weil es um einen Pachtvertrag geht – kein hoheitliches Handeln der Gemeinde zu Grunde, sodass für diese Bestätigung keine feste Gebühr des Bundes und keine GemVwAbg zu verrechnen ist! Alles klar? Schönes Wochenende und herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer