Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer!
Bitte eine allgemeine Frage zur Gebührenverrechnung: Es kommt immer wieder vor, dass eine Bestätigung für diverse Angelegenheiten ausgestellt werden muß. Z.B. Bestätigung für die Heizungsförderung, Bestätigung für Anschluß an ein Fernwärmenetz, Bestätigungen für Versicherung Wasserschaden
Diese kommen persönlich und nicht mit schriftlicher Anfrage sind aber in schriftlicher Form zu erledigen. Wie sind diese Bestätigungen zu verrechnen?
Danke für Ihre Mühewaltung.
Sehr geehrte Frau Kollegin!
„Verrechnen“ – also Gebühren bekannt geben und Verwaltungsabgaben vorschreiben – darf man Bestätigungen dann (und nur dann!), wenn ihnen ein hoheitliches Handeln der Behörde zu Grunde liegt. Wenn ja, dann sind € 14,30 an Zeugnisgebühr und € 6,00 an Gemeinde-Verwaltungsabgabe zu „verrechnen“. Das grundsätzlich vorweg!
Ob eine Bestätigung für die Heizungsförderung bzw den Anschluss an das
Fernwärmenetz dieser Voraussetzung genügt, bezweifle ich, müsste aber zu einem
abschließenden Urteil den Inhalt dieser Bestätigungen kennen. Eine Bestätigung
„für Versicherung Wasserschaden“ genügt mE dieser Voraussetzung aber
jedenfalls nicht, ist also „kostenlos“!
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen