Sehr geehrte Frau Kollegin!
Dank der Aufmerksamkeit einer der Abonnentinnen meines Blogs bin ich –
etwas verspätet – draufgekommen, dass ich zu Ihrer gestellten Frage schon
einmal, und zwar am 15.2. unter dem Titel „Bestätigungen“, einen Beitrag
verfasst habe. In dem bin ich allerdings – freilich auf Grund umfangreicher
Informationen – zum Schluss gekommen, dass Bestätigungen für den
Fernwärmeanschluss und für Online-Förderungsanträge sehr wohl der Gebühren- und
der Verwaltungsabgabenpflicht unterliegen.
Näheres bitte ich Sie dem entsprechenden Beitrag (aufzurufen unter
„Archiv“ – Februar 2022) zu entnehmen!
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer
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