Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, für das Bauvorhaben Zubau Bauhof würde ich mich gerne bzgl. Vergebührung rückversichern um es richtig zu machen. Bauwerber ist die Marktgemeinde das bedeutet nur Sachverständigengebühr und feste Gebühren werden verrechnet.? Bauabgabe wird verrechnet, da sie zweckgebunden ist.? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin ! Sie liegen mit dem Zubau zum Bauhof bis auf einen Punkt richtig: Es sind keine festen Gebühren zu „verrechnen“, weil der Bauhof unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Z 2 GebG fällt! Die Aufgaben des Bauhofs zählen nämlich zum öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde! Alles klar? Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer