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Es werden Posts vom November, 2022 angezeigt.

Vergebührung Zubau Bauhof

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, für das Bauvorhaben Zubau Bauhof würde ich mich gerne bzgl. Vergebührung rückversichern um es richtig zu machen. Bauwerber ist die Marktgemeinde das bedeutet nur Sachverständigengebühr und feste Gebühren werden verrechnet.? Bauabgabe wird verrechnet, da sie zweckgebunden ist.? Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Sehr geehrte Frau Kollegin ! Sie liegen mit dem Zubau zum Bauhof bis auf einen Punkt richtig: Es sind keine festen Gebühren zu „verrechnen“, weil der Bauhof unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Z 2 GebG fällt! Die Aufgaben des Bauhofs zählen nämlich zum öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis der Gemeinde! Alles klar? Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Genehmigungsvermerke

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, beim letzten Gebührenseminar haben Sie mitgeteilt, dass Genehmigungsvermerke auf den Projektunterlagen gemäß § 23 BauG anzubringen sind. Im vorliegenden Fall habe ich die Baubeschreibung, den Einreichplan zum Neubau eines Lagergebäudes und Wohnhauses und einen Energieausweis vorliegen, bei diesen Unterlagen habe ich natürlich den Genehmigungsvermerk schon gesetzt. Jetzt stellt sich jedoch die Frage, ob zusätzlich die im Bauvorhaben eingebrachten Unterlagen mit Einreichplan des Heizraumes mit dargestellter Feuerungsanlage sowie die Baubeschreibung der Heizung ebenfalls mit dem Genehmigungsvermerk zu versehen sind. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.  Mit freundlichen Grüßen Sehr geehrter Herr Kollege! Mit einem Genehmigungsvermerk zu versehen ist ausschließlich das, was in einem Baubewilligungsverfahrens bzw in einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren (und natürlich in einem Gesamtbauvorhaben, bestehend aus beidem) von der Behörde genehmigt w...