Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
für das Bauvorhaben Zubau Bauhof würde ich mich gerne bzgl. Vergebührung rückversichern um es richtig zu machen. Bauwerber ist die Marktgemeinde das bedeutet nur Sachverständigengebühr und feste Gebühren werden verrechnet.?
Bauabgabe wird verrechnet, da sie zweckgebunden ist.?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Sie
liegen mit dem Zubau zum Bauhof bis auf einen Punkt richtig: Es sind keine
festen Gebühren zu „verrechnen“, weil der Bauhof unter die Befreiungsbestimmung
des § 2 Z 2 GebG fällt!
Die
Aufgaben des Bauhofs zählen nämlich zum öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis
der Gemeinde!
Alles
klar?
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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