Sehr geehrter Herr Dr. Mayer, gerne möchte ich mit einer Fragestellung zum oben genannten Thema an Sie herantreten: Bei mir wurde aktuell eine Teilungsbewilligung beantragt. Das gegenständliche Grundstück ist bereits bebaut und soll zukünftig in 15 Einzelgrundstücke (Reihenhaussiedlung) geteilt werden. Aufgrund dieser geplanten Grundstücksteilung kommt es dann aber auf mehreren Grundstücken zu einer Überschreitung der Bebauungsdichte und somit zu einem Widerspruch im Flächenwidmungsplan. Im Einvernehmen mit dem Grundstückeigentümer wurde ein Raumplaner (nichtamtlicher SV) von Seiten der Gemeinde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die Teilung dennoch genehmigen zu können. Dieses liegt nun vor, somit kann die beantragte Teilung von Seiten der Gemeinde bewilligt werden. Nun meine Frage: In diesem Zusammenhang sind natürlich auch Barauslagen entstanden. Können diese im Rahmen des Bescheides der Teilungsbewilligung direkt an das antragstellende Vermessungs- unternehmen...