Direkt zum Hauptbereich

Teilungsbewilligung - Überwälzung Barauslagen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

gerne möchte ich mit einer Fragestellung zum oben genannten Thema an Sie herantreten:

Bei mir wurde aktuell eine Teilungsbewilligung beantragt. Das gegenständliche Grundstück ist bereits bebaut und soll zukünftig in 15 Einzelgrundstücke (Reihenhaussiedlung) geteilt werden. Aufgrund dieser geplanten Grundstücksteilung kommt es dann aber auf mehreren Grundstücken zu einer Überschreitung der Bebauungsdichte und somit zu einem Widerspruch im Flächenwidmungsplan.

Im Einvernehmen mit dem Grundstückeigentümer wurde ein Raumplaner (nichtamtlicher SV) von Seiten der Gemeinde mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die Teilung dennoch genehmigen zu können. Dieses liegt nun vor, somit kann die beantragte Teilung von Seiten der Gemeinde bewilligt werden.

Nun meine Frage: In diesem Zusammenhang sind natürlich auch Barauslagen entstanden. Können diese im Rahmen des Bescheides der Teilungsbewilligung direkt an das antragstellende Vermessungs- unternehmen überwälzt werden? Dieses wird dies dann vermutlich dem Grundeigentümer weiterverrechnen? Oder gibt es diesbezüglich eine andere Vorgehensweise?

Ich würde mich über eine zeitnahe Rückmeldung von Ihnen sehr freuen!

Sehr geehrte Frau Kollegin!

In aller brutalen Kürze:Wenn Sie Ihren Raumordnungsgutachter 1. bescheidmäßig zum nichtamtlichen SV bestellt (und diese Bestellung auch an den antragstellenden Vermesser zugestellt) haben, 2. der SV sein Kosten rechtzeitig, also spätestens 14 Tage nach Beendigung seiner Tätigkeit, verzeichnet hat, Sie 3. diese Kosten dem antragstellenden Vermesser im Wahrung des Parteiengehörs vorgehalten und 4. die Kosten des SV diesem bescheidmäßig zuerkannt haben (wobei dieser Bescheid auch dem Vermesser zugegangen ist) sowie 5. diese Kosten dem SV ausbezahlt wurden, dann – aber nur dann! – können Sie dem antragstellenden Vermesser die Kosten des SV als Barauslagen der Behörde zum Ersatz vorschreiben, weil die Tätigkeit des SV Voraussetzung für die behördl. Entscheidung über das Teilungsansuchen gewesen sind.

Die Schritte 3. bis 5. lassen sich, wenn zumindestens die Schritte 1. und 2. erfolgt sind, noch nachholen. Die Schritte 1. und 2. hingegen nicht mehr!

Wenn Sie für eine solche Nachholung Vorlagen brauchen, bitte sich noch einmal an mich zu wenden!

Einen anderen Weg, die Barauslagen für den SV wieder hereinzubringen, sehe ich nicht.

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

PS: Bei meinem Seminar „Spezialfragen des Bauverfahrens“ am 13. Februar 2025 bei der Gemeinde-Verwaltungsakademie ist übrigens das Verfahren von der Bestellung bis zu Barauslagenvorschreibung des bzw für den SV eines der Themen! Für jeden der oben angeführten Verfahrensschritte gibt es ein Muster (und noch einige mehr)!

 

 

 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Genehmigungs- und Vidierungsvermerk für Oberflächenwässerentsorgungs-Nachweis?

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Im Bauamt stellt sich folgende Frage: Mit einem Ansuchen um Baubewilligung wurde ein Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung vorgelegt. Ist der Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung mit dem Genehmigungs- bzw. Vidierungsvermerk zu versehen? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Sehr geehrte Frau Kollegin! Einen Vidierungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG erhalten, die, wie Sie § 24 Abs 3 BauG entnehmen, pflichtgemäß bei der Verhandlung aufgelegt worden sind. Einen Genehmigungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG aufweisen, wie Sie § 29 Abs 9 BauG (und der diesbezüglichen Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde in meinem Merkblatt) entnehmen. Auf Unterlagen hingegen, die  keine Projektsunterlagen darstellen, dürfen sich weder Vidierungs-, noch Genehmigungsvermerke finden! Daher kommt es im Gegenstandsfall darauf an, ob Sie den Oberflächenwässerentsorgungs-Na...

Freilandbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte höflich um Ihre kompetente Auskunft in der beigefügten Angelegenheit. Bei der Ausstellung der Freilandbestätigung zur Grundstücksvereinigung im Freiland bin ich mir nicht sicher, wie viele Gebühren bzw. Abgaben ich verrechnen darf. Bei der Vereinigung handelt es sich um drei Grundstücke (siehe Orthofoto .94, 614 und 613/2), die auf ein Grundstück vereint werden. Ist die beigefügte Bestätigung mit der Verrechnung so in Ordnung, oder muss ich die Eingabegebühr von € 14,30 dreimal und die Verwaltungsabgaben von € 6,00 und € 20,00 ebenfalls dreimal verrechnen? Oder wird nach der Grundstücksvereinigung nur ein Grundstück zur Verrechnung gebracht, weil ja eben nur ein Grundstück übrig bleibt? Grundsätzlich bin ich mir bei diversen Bestätigungen unsicher, wie oft ich die € 6,00 verrechnen darf. Kann ich die TP 3 genauso oft verrechnen, wie die festen Gebühren pro Anfrage? Ich danke schon jetzt für Ihre Bemühungen. Sehr geehrte Fr...

Fragen bzgl. Umbau Carport in Garage - Bauabgabe, Wasserleitungsbeitrag und Kanalisationsbeitrag - Neufassung

Sehr geehrte Frau Kollegin! Um es für mich einfacher zu machen, schreibe ich meine Antworten bei Ihren Fragen unten  (in roter Schrift). dazu  Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer   Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,  wir würden in einem Bauverfahren Ihren geschätzten Rat benötigen. Mitte Juni, vor der Novelle, hat ein Bauwerber um Umbau eines (bewilligten) Carports in eine Garage <40m² angesucht (Vereinfachtes Verfahren). Das Bauverfahren wurde auch als vereinfachtes abgewickelt, der Bescheid erging Anfang Augst, es wurde eine Bauabgabe vorgeschrieben und auch eine Fertigstellungsanzeige in den Auflagen gefordert. Diese Fertigstellungsanzeige ist nun eingelangt, womit nun die Fragen angefangen haben: 1) War die Bauabgabe überhaupt rechtmäßig? Nachdem die Garage kleiner als 40 m 2 ist, kann sie – siehe die Legaldefinition von Nebengebäuden in § 4 Z 47 Stmk. BauG – ein (in § 15 Abs 8 Z 2 Stmk. BauG von der Bauabgabe befreites) Nebengebäude s...