Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Wir sind die zuständige Baubehörde für Umbauarbeiten bei einer Rennsportanlage. Da nicht alle Bauvorhaben in die UVA fallen, müssen bzw. dürfen wir einige Baubewilligungen ausstellen. Jetzt ist bei der Vergebührung einer Tribünenanlage folgende Frage aufgetaucht. Was darf die Gemeinde verrechnen. Da die Tribüne nicht überdacht ist, fällt schon mal ein Flugdach flach bzw. Schutzdach weg. Die Tribünenlänge beträgt 194,40 m. Sie ist in 9 Sektoren unterteilt. Jeder Sektor hat ca 790 Sitzplätze.
Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich diese Tribüne verrechnen kann? Danke in Voraus für Ihre Beantwortung
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Für Tribünen(anlagen) gibt es, wie Sie offenbar auch selbst schon erkannt haben, keine spezielle Tarifpost. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten:
a) Sie „werfen Ihr Herz nach vorne“ und gehen davon aus, dass Tribünen auch Terrassen darstellen und ziehen daher die TP B 18 der GemVwAbgVO 2012 heran (die Quadratmeter bedeckter Fläche müssten Sie halt noch ausrechnen (lassen))
b) Wenn Sie das nicht vertreten können, dann bleibt Ihnen nur die „Auffangtarifpost“ B 42 der besagten VO. Dann – aber nur dann! – wenn sich die 9 Sektoren der Tribüne als baulich und rechtlich trennbar erweisen, können Sie diese TP 9 x zur Vorschreibung bringen.
Alles klar?
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer
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