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Bau einer Lagerhalle - Verwaltungsabgabe


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

Wieder mal eine Frage betreffend Verwaltungsabgabe im Bau, damit ich keinen Fehler mache :-) 
Wie im beiliegenden Plan ersichtlich möchte der Bauwerber eine Lagerhalle errichten - für die Berechnung der m² wird ja die Bruttogeschossfläche von 360,00 m² herangenommen. 
Jetzt ist für mich die Frage, da es ja eine Lagerhalle ohne der üblichen Geschoßeinteilung ist, kann ich die Geschoßhöhe von 8,99 m hernehmen und diese dividiert durch drei = 3,00 - somit 360 m² mal drei  und die 1.080,00 m² für die Verwaltungsabgabe G11a berechnen oder nur wie lt. Schnitt das EG mit 3,80 m Höhe also nur die 360,00 m² einmal berechnen?

Bitte um kurze Rückmeldung! Herzlichen Dank im voraus!

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Bei dieser Halle handelt es sich eindeutig um ein Gebäude ohne die übliche Geschoßeinteilung gemäß TP B 11 a der GemVwAbgVO 2012, sodass Sie (nicht die Geschoß- , sondern) die Gesamthöhe des Gebäudes entsprechend dem vorliegenden Schnitt von 8,99, geteilt durch drei, zur Berechnung der zu entrichtenden GemVwAbg heranzuziehen haben. Das ergibt einen Wert von 2,996 periodisch, der mE ohne Rundung auf 3,0 heranzuziehen ist, weil „geteilt durch drei“ im Ergebnis die sich daraus ergebende Bruchzahl „meint“. Das ergibt mit den Quadratmetern Außenmaß (nicht Bruttogeschoß, obwohl es im Ergebnis auf selbe herausläuft) von 380 und dem Tarif von 0,60 Euro eine Summe von 683, 088 (= 683,90) Euro.
Anhand des mir übermittelten Planausrisses kann ich nicht beurteilen, ob die Halle tatsächlich ein EG und darüber weitere Geschoße aufweist oder aber bis zum Dach hinauf innen offen ist, aber selbst wenn sie ein EG besitzt, dann ist dieses lt. Schnitt nicht 3,80 m hoch, sondern – mangels eingetragener Kote über dem Ende des Mauerwerks bis zum Dach geschätzt – über 4 m!
Alles klar?
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H.  Mayer


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