Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Wieder mal eine Frage betreffend Verwaltungsabgabe im
Bau, damit ich keinen Fehler mache :-)
Wie im beiliegenden Plan ersichtlich möchte der Bauwerber
eine Lagerhalle errichten - für die Berechnung der m² wird ja die
Bruttogeschossfläche von 360,00 m² herangenommen.
Jetzt ist für mich die Frage, da es ja eine Lagerhalle
ohne der üblichen Geschoßeinteilung ist, kann ich die Geschoßhöhe von 8,99 m hernehmen
und diese dividiert durch drei = 3,00 - somit 360 m² mal drei und die
1.080,00 m² für die Verwaltungsabgabe G11a berechnen oder nur wie lt. Schnitt
das EG mit 3,80 m Höhe also nur die 360,00 m² einmal berechnen?
Bitte um kurze Rückmeldung! Herzlichen Dank im voraus!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Bei
dieser Halle handelt es sich eindeutig um ein Gebäude ohne die übliche
Geschoßeinteilung gemäß TP B 11 a der GemVwAbgVO 2012, sodass Sie (nicht die
Geschoß- , sondern) die Gesamthöhe des Gebäudes entsprechend dem vorliegenden
Schnitt von 8,99, geteilt durch drei, zur Berechnung der zu entrichtenden
GemVwAbg heranzuziehen haben. Das ergibt einen Wert von 2,996 periodisch, der
mE ohne Rundung auf 3,0 heranzuziehen ist, weil „geteilt durch drei“ im
Ergebnis die sich daraus ergebende Bruchzahl „meint“. Das ergibt mit den
Quadratmetern Außenmaß (nicht Bruttogeschoß, obwohl es im Ergebnis auf selbe
herausläuft) von 380 und dem Tarif von 0,60 Euro eine Summe von 683, 088 (=
683,90) Euro.
Anhand
des mir übermittelten Planausrisses kann ich nicht beurteilen, ob die Halle
tatsächlich ein EG und darüber weitere Geschoße aufweist oder aber bis zum Dach
hinauf innen offen ist, aber selbst wenn sie ein EG besitzt, dann ist dieses
lt. Schnitt nicht 3,80 m hoch, sondern – mangels eingetragener Kote über dem
Ende des Mauerwerks bis zum Dach geschätzt – über 4 m!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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