S.g. Herr Dr. Mayer! Guten
Morgen!
Ich hätte eine Frage zur
Vergebührung eines geologischen Gutachtens bei einem Bauverfahren.
Wie berechne ich die Festen
Gebühren, wenn zwischen immer wieder Fotos den Text „unterbrechen“?
Danke!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Voraussetzung
dafür, dass das geologische Gutachten einer Beilagengebühr unterliegt, ist der
Umstand, dass es vom Bauwerber vorgelegt worden ist. Eine andere Gebühr kommt
nicht in Betracht!
Die
Bogenzählung „funktioniert“ wie bei allen fortlaufenden Texten iS des § 5 Abs 2
GebG so, dass Sie einfach die beschriebenen Seiten zählen (wie beim Seminar
kurz vorgezeigt), auch wenn sie durch Fotos „unterbrochen“ werden. Bei jeder
fünften beschriebenen Seite fängt ein neuer Bogen an und ist mit 3,90 Euro
Beilagengebühr in Ansatz zu bringen. Sie dürfen allerdings höchstens 21,80 Euro
Beilagengebühr verrechnen, auch wenn das Gutachten aus mehr als 5 Bögen
besteht!
Alles
klar?
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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