Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer,
der Kurs ist
gerade einmal ein paar Wochen her und schon tauchen die ersten Fragen auf! Ich habe
folgendes Bauansuchen:
Umbau des
Wohnhauses, Ausbau des Dachgeschosses mit Nutzungsänderung von Dachboden auf
Wohnfläche und die Errichtung einer zusätzlichen Garage für 3 PKW (steht extra
am Grundstück).
Folgende Ansuchen
ergeben sich meiner Meinung dadurch (bitte um Mitteilung, ob das so korrekt
ist):
- Umbau
und Nutzungsänderung nach TP G 12
- Zubau
nach TP G11 bzw. 11a ( m² x € 0,60)
- Errichtung
einer Garage für 3 PKW nach TP G 15a (je 10,--)
Bei der Garage
bin ich mir nicht ganz sicher – nachdem sie nicht an das Wohnhaus angebaut wird
sondern extra steht, bin ich der Meinung, dass TP G 15a richtig ist.
Ich danke im
Voraus und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Gratulation,
Sie kennen sich schon sehr gut aus und haben auch die beim Seminar dargestellte Schwierigkeit mit der „Vergebührung“ von Garagen gut nachvollzogen! Es stimmt
(vorausgesetzt, der Ausbau des DG stellt auch einen Zubau dar und der Umbau des
Wohnhauses besteht nur im „Umbau“ des DG!) alles, was Sie oben in Anschlag
gebracht haben!
Sollte
es einen eigen (bewilligungspflichtigen, weil mit Änderung der äußeren
Gestaltung verbundenen) Umbau des Wohnhauses (neben dem Umbau des DG) geben,
dann käme dafür noch einmal die TP B 12 zur Anwendung.
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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