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Vergebührung Umbau, Ausbau, Neubau Garage

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

der Kurs ist gerade einmal ein paar Wochen her und schon tauchen die ersten Fragen auf! Ich habe folgendes Bauansuchen:
Umbau des Wohnhauses, Ausbau des Dachgeschosses mit Nutzungsänderung von Dachboden auf Wohnfläche und die Errichtung einer zusätzlichen Garage für 3 PKW (steht extra am Grundstück).
Folgende Ansuchen ergeben sich meiner Meinung dadurch (bitte um Mitteilung, ob das so korrekt ist): 
  • Umbau und Nutzungsänderung nach TP G 12
  • Zubau nach TP G11 bzw. 11a ( m² x € 0,60)
  • Errichtung einer Garage für 3 PKW nach TP G 15a  (je 10,--)
Bei der Garage bin ich mir nicht ganz sicher – nachdem sie nicht an das Wohnhaus angebaut wird sondern extra steht, bin ich der Meinung, dass TP G 15a richtig ist.

Ich danke im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Gratulation, Sie kennen sich schon sehr gut aus und haben auch die beim Seminar dargestellte Schwierigkeit mit der „Vergebührung“ von Garagen gut nachvollzogen! Es stimmt (vorausgesetzt, der Ausbau des DG stellt auch einen Zubau dar und der Umbau des Wohnhauses besteht nur im „Umbau“ des DG!) alles, was Sie oben in Anschlag gebracht haben!
Sollte es einen eigen (bewilligungspflichtigen, weil mit Änderung der äußeren Gestaltung verbundenen) Umbau des Wohnhauses (neben dem Umbau des DG) geben, dann käme dafür noch einmal die TP B 12 zur Anwendung.
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer

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