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Abgabenbefreiung bei Grundstückszusammenlegung?


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

Ich bearbeite gerade einen Antrag auf Grundstücksvereinigung für unsere Stadtgemeinde. Grundstückseigentümer ist die Stadtgemeinde. Jetzt die Frage: Besteht eine Gebührenbefreiung (feste Gebühren und/oder VA) beim Ansuchen und Bescheid für die Bewilligung der Grundstücksvereinigung und/oder Rechtsmittelverzicht, Rechtskraftbestätigung?

Mit der Bitte um Auskunft und mit freundlichen Grüßen!

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Nachdem eine Grundstücksvereinigung "an sich" nicht zum öffentlichen-rechtlichen Wirkungskreis einer Gemeinde iS des § 2 Z 2 des GebG 1957 zählt, gibt es bezüglich dieser Grundstücksvereinigung (aber gleiches gilt natürlich auch für Grundstücksteilungen) keinerlei Befreiung von den festen Gebühren des Bundes! Anders verhielte es sich freilich, wenn die Grundstücksvereinigung einem Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises der Gemeinde dient (zB Schulwesen, Hoheitsverwaltung etc etc). Dann herrscht natürlich gänzliche Gebührenbefreiung iS des § 2 Z 2 GebG 1957!
Bei der Gelegenheit: Rechtsmittelverzichte sind – anders als Rechtskraftbestätigungen – grundsätzlich gebührenfrei!
Gemeinde-Verwaltungsabgaben fallen zufolge der Bestimmung des § 4 zweiter Satz der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012 für alle mit der Grundstückzusammenlegung verbundenen Berechtigungen oder Amtshandlungen allerdings nicht an!
Alles klar?
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer

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