Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Da ich mir bei der Vergebührung von zurückgezogen
Bauvorhaben nicht sicher bin, ersuche ich Sie um Hilfe.
Meine Frage dazu: Darf ich jetzt die
Bundesgebühren auch verrechnen bzw. was darf ich noch verrechnen?
2. Fall: Der Bauwerber hat das Ansuchen um
alle Unterlagen eingereicht. Und zieht bevor es zu einer Bauverhandlung bzw.
Begutachtung durch den Sachverständigen kommt das Ansuchen
wieder zurück. Welche Kosten darf ich hier
verrechnen?
Danke in Voraus für Ihre
Antwort.
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Die
Antwort zu Ihrer ersten Frage finden Sie im Gebührenblog unter „Gebührenfragen - Pkw-Abstellplätze für Gemeinde und
"ungewollte" Baubewilligung“ vom Juni 2018. Bitte dort aufrufen und
lesen!
Zu
Ihrer zweiten Fragen:
In
diesem Fall sind keinerlei Kosten zu „verrechnen“!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen