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Kopien des FWP und eines Leitungsplans


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

ich hätte zum Thema Makleranfrage noch eine Frage:
Wenn ein Makler eine Kopie des Flächenwidmungsplanes bzw. Leitungsplan per Email erhalten möchte, fallen in diesem Fall auch Gebühren an?

Wie immer herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Sehr geehrte Frau Kollegin!


Die Zusendung einer Kopie des FWP oder Leitungsplans oä stellt keine schriftliche Erledigung iS des § 11 Abs 1 Z 1 GebG 1957 dar, sodass dafür keine Eingabegebühr verlangt werden kann. Eine Kopie ist auch kein amtliches Zeugnis iS des § 14 TP 14 Abs 1 GebG 1957, sodass dafür auch keine Zeugnisgebühr anfällt.
Wohl aber sind für Auszüge aus amtlichen Plänen - und so etwas stellt mE auch eine Kopie dar! – gemäß der TP B 66 der GemVwAbgVO 2012 je Plan für jede angefangene Arbeitsstunde 15 Euro GemVwAbg vorzuschreiben. Ein FWP ist fraglos ein amtlicher Plan, ein Leitungsplan wohl eher nicht.
Ergebnis: für eine Kopie des FWP fallen GemVwAbg gemäß der eben bezeichneten Tarifpost in vorgenannter Höhe an, für Kopien eines Leitungsplans hingegen nicht.
Alles klar?

Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer

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