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Baubewilligung für eine Weganlage - passende GemVwAbg


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
die Errichtung einer (privaten) Weganlage wurde bewilligt: Als Verwaltungsabgabe wurde die Tarifpost B16 angesetzt ….
Bitte um Rückmeldung ob die Tarifpost OK ist oder ob die „Auffangtarifpost“ B42 zum Tragen kommt.
Mit bestem Dank für Ihre sehr geschätzte Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Die Heranziehung der TP B 16 für die Bewilligung der Errichtung einer privaten Wegeanlagen scheint mir – um das so auszudrücken – doch etwas „kühn“ zu sein, aber es lässt sich durchaus argumentieren, dass solche Wegeanlagen als Kfz-Manipulatonsflächen anzusehen sind. Das würde sich allerdings erst dann als richtig erweisen, wenn jemand gegen eine solche Verwaltungsabgabenvorschreibung den Weg zu den Höchstgerichten geht und das dort „herauskommt“! Bis zu einem derartigen Fall gehe ich davon aus, dass private Wegeanlagen der „Auffangtarifpost“ der TP B 42 unterfallen.
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer


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