Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,
die Errichtung einer (privaten) Weganlage wurde bewilligt:
Als Verwaltungsabgabe wurde die Tarifpost B16 angesetzt ….
Bitte um Rückmeldung ob die Tarifpost OK ist oder ob die
„Auffangtarifpost“ B42 zum Tragen kommt.
Mit bestem Dank für Ihre sehr
geschätzte Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen!
Sehr
geehrter Herr Kollege!
Die
Heranziehung der TP B 16 für die Bewilligung der Errichtung einer privaten
Wegeanlagen scheint mir – um das so auszudrücken – doch etwas „kühn“ zu sein, aber es
lässt sich durchaus argumentieren, dass solche Wegeanlagen als
Kfz-Manipulatonsflächen anzusehen sind. Das würde sich allerdings erst dann als
richtig erweisen, wenn jemand gegen eine solche Verwaltungsabgabenvorschreibung
den Weg zu den Höchstgerichten geht und das dort „herauskommt“! Bis zu einem
derartigen Fall gehe ich davon aus, dass private Wegeanlagen der „Auffangtarifpost“
der TP B 42 unterfallen.
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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