Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer,
bitte, wenn Sie
mir wieder einmal weiterhelfen könnten ….
Bei einem
bestehenden Rinderstall soll ein Auslauf im Ausmaß von 187 m² betoniert werden.
Welche Tarifpost
wird hier angewendet?
Vielen Dank für
Ihre Hilfe!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Dafür
gibt es keine spezielle Tarifpost im Besonderen Teil der GemVwAbgVO 2012,
sodass hier die für solche Fälle geschaffene „Auffangtarifpost“ B 42
heranzuziehen ist.
Der
naheliegenden Versuchung, die Tarifpost B 29 (für Veränderungen des natürlichen
Geländes) zu „verrechnen“, müssen Sie deshalb widerstehen, weil – wie ich schon
des Öfteren in meinem Blog ausgeführt habe – die vom
jeweiligen Bauwerk bedeckte Fläche nicht als (abgabenpflichtige) Veränderung
des natürlichen Geländes anzusehen ist!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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