Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Bitte eine kurze Frage:
Ist die Bauabgabe auch für bewilligungspflichtige
Lagercontainer vorzuschreiben?
Sehr
geehrter Herr Kollege!
Die ebenso kurze Antwort lautet: selbstverständlich (mit einer Ausnahme)! Alles, was ein Gebäude
darstellt, wie zB ein Lagercontainer, verfügt auch über eine
Bruttogeschoßfläche!
Aber
bitte darauf zu achten, dass gemäß § 15 Abs 8 Z 2 BauG die Bauabgabe bei
Nebengebäuden entfällt! Wenn also ein Lagercontainer der Nebengebäudedefinition
in § 4 Z 47 BauG entspricht, dann ist er ein Nebengebäude, und in diesem Fall
ist daher keine Bauabgabe zu entrichten!
Mit herzlichen,
kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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