Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!
Ich bin gerade mit einer Einreichung beschäftigt und
würde Ihre Hilfe bezüglich Vorschreibung der Bauabgabe benötigen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die
„Errichtung eines Flugdaches über dem bestehenden Vorplatz“ (siehe angefügte
Pläne).
Da es sich um kein Nebengebäude handelt und das Bauwerk
aus meiner Sicht auch überwiegend umschlossen ist (> 50 %) würde ich für das
Flugdach eine Bauabgabe verrechnen.
Liege ich damit richtig?
Mit bestem Dank im Voraus verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Wenn Sie das Ganze als Flugdach bewilligen, wird sich der Bauwerber über
die Bauabgabe „wundern“, aber wenn das „Flugdach“, wie Sie sagen, überwiegend
umschlossen ist, dann stellt es ein Gebäude dar und verfügt somit über eine
Bruttogeschoßfläche, sodass dafür auch eine Bauabgabe zu verrechnen ist.
Ich
hab mir Ihre mitgeschickten Planausrisse angeschaut, kann aber die
überwiegende Umschließung nicht abschließend feststellen: An der nördlichen Längsseite ist das Flugdach mit einer Mauer abgeschlossen, im Westen und Osten offen. Im Grundriss schaut's
so aus, als ob das Flugdach im Süden über die ganze Länge geschlossen ist, in
Schnitt/Ansicht Süd hingegen nicht. Wenn letzteres der Fall ist, bitte genau
ausrechnen (lassen), ob die Umschließung tatsächlich mehr als 50 % beträgt! Und
wenn ja, gilt das Vorangesagte.
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar
H: Mayer
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