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Bauabgabe für Sanitär- und Heizcontainer?


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer !

Zu einer bestehenden Firmenanlage sollen  Wohn- u. Sanitär- und Heizcontainer errichtet werden.
Flächenausmaß Wohncontainer  EG – 73,93 m² und OG  103,50 m², Sanitärcontainer  37,04 m², Heizcontainer  14,79 m²

Davon ausgehend,  dass für den Wohn- u. Sanitärcontainer Bauabgabe vorzuschreiben ist,  ersuche ich höflichst um Ihre werte Rückmeldung, ob dies auch für den Heizcontainer, welcher für die Beheizung und Warmwasseraufbereitung dient,  vorzuschreiben ist.

Herzlichen Dank für Ihre werte Rückmeldung.

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sie haben mir zwar nur Grundrisse geschickt und keine Schnitte oder/und Ansichten, aber ich gehe mal vorläufig davon aus, dass die Sanitärcontainer und der Heizcontainer der Nebengebäudedefinition des § 4 Z 47 BauG entsprechen. Tun sie das, dann sind sie Nebengebäude, für die daher gemäß § 15 Abs 8 Z 2 BauG die Vorschreibung einer Bauabgabe entfällt. Sind sie das nicht, dann ist selbstverständlich sowohl für die Sanitär- als auch für den Heizcontainer eine Bauabgabe vorzuschreiben, weil es sich um Gebäude mit einer Bruttogeschoßfläche handelt!
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer

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