Sehr geehrter Hr. Dr. Mayer!
Nach mehreren Gesprächen mit meinen 2 Kolleginnen
brauchen wir bei einer Vergebührung Ihre Hilfe.
Ich habe ein Ansuchen mit 2 Bauwerbern um die Errichtung
von 57 Lagercontainern, 25 Garagenabstellplätzen und einer Geländeveränderung.
In der Beilage habe ich kurz die Gegebenheiten
eingezeichnet.
Die 57 Lagercontainer sind auf 5 Flächen aufgeteilt und
die 25 Garagenabstellplätze auf 4 Flächen (wobei jede Fläche > 40 m² ist).
Nun meine Fragen:
- Wie viele Ansuchen sind das
insgesamt?
- Wie sind die 25
Garagenabstellplätze zu verrechnen? Mittels Bruttogeschoßfläche gemäß TP G
11a und Anzahl der Stellplätze gemäß TP G 15a oder wird hier
nur die Anzahl der Stellplätze verrechnet?
Vielen
Dank im Vorhinein für Ihre Bemühungen!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Nachdem
die 57 Lagercontainer auf 5 Flächen und die 25 Garagenabstellplätze auf 4
Flächen aufgeteilt sind, ist mE auf Grund dieses Zusammenhanges von insgesamt 9
Ansuchen auszugehen, sodass die Eingabegebühr (siehe § 12 Abs 1 GebG) 9 x zu
verrechnen ist. Wenn Ihre beiden Bauwerber keine Rechtsgemeinschaft bilden,
dann fällt die Eingabegebühr 18 x an (siehe § 7 GebG)!
Wie
beim Seminar erörtert, ist die TP B 15 eine „Spezialtarifpost“ für die
Genehmigung von Kfz-Abstellplätzen und Garagen, sodass bis auf
Ausnahmefälle, wie wir besprochen haben (zB Tiefgarage unter anderen Geschossen etc), die TP B 11 für Garagen nicht heranzuziehen ist!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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