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Vergebührung Lagercontainer + Garagenabstellplätze

Sehr geehrter Hr. Dr. Mayer!

Nach mehreren Gesprächen mit meinen 2 Kolleginnen brauchen wir bei einer Vergebührung Ihre Hilfe.
 Ich habe ein Ansuchen mit 2 Bauwerbern um die Errichtung von 57 Lagercontainern, 25 Garagenabstellplätzen und einer Geländeveränderung.
In der Beilage habe ich kurz die Gegebenheiten eingezeichnet.
 Die 57 Lagercontainer sind auf 5 Flächen aufgeteilt und die 25 Garagenabstellplätze auf 4 Flächen (wobei jede Fläche > 40 m² ist).
Nun meine Fragen:
  • Wie viele Ansuchen sind das insgesamt?
  • Wie sind die 25 Garagenabstellplätze zu verrechnen? Mittels Bruttogeschoßfläche gemäß TP G 11a und Anzahl der Stellplätze gemäß TP G 15a oder wird hier nur die Anzahl der Stellplätze verrechnet?
Vielen Dank im Vorhinein für Ihre Bemühungen!

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Nachdem die 57 Lagercontainer auf 5 Flächen und die 25 Garagenabstellplätze auf 4 Flächen aufgeteilt sind, ist mE auf Grund dieses Zusammenhanges von insgesamt 9 Ansuchen auszugehen, sodass die Eingabegebühr (siehe § 12 Abs 1 GebG) 9 x zu verrechnen ist. Wenn Ihre beiden Bauwerber keine Rechtsgemeinschaft bilden, dann fällt die Eingabegebühr 18 x an (siehe § 7 GebG)!
Wie beim Seminar erörtert, ist die TP B 15 eine „Spezialtarifpost“ für die Genehmigung von Kfz-Abstellplätzen und Garagen, sodass bis auf Ausnahmefälle, wie wir besprochen haben (zB Tiefgarage unter anderen Geschossen etc), die TP B 11 für Garagen nicht heranzuziehen ist!
Alles klar?
Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer

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