S.g. Herr Dr. Mayer!
Ich hätte eine Frage zur Vorschreibung von
Verwaltungsabgaben: Bei der Baubewilligung im Jahr 2017 wurden bereits
Verwaltungsabgaben vorgeschrieben, es wurde aber eine Tarifpost übersehen –
kann man diese mittels Kostenbescheid nachverrechnen?
Danke
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Ja
selbstverständlich! Sie können nicht nur, Sie müssen die nicht vorgeschriebene
GemVwAbg mit Kostenbescheid „nachverrechnen“, weil Ihre Gemeinde einen
Rechtsanspruch auf Erhalt aller geschuldeten GemVwAbg hat!
Es
ist zwar am 5. Oktober 2018 die Novelle zur VO, LGBl 2017/86, in Kraft getreten,
aber mangels Übergangsbestimmungen zu dieser (und zur ersten) Novelle müssen
Sie die jetzt geltenden Tarife heranziehen.
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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