Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!Ich hätte eine Frage zur Vergebührung von einem Wasserbecken: Bis zu insgesamt 100 m³ ist es ein baubewilligungsfreies Vorhaben.Kann ich es mit der Tarifpost 17 verrechnen auch wenn es nur 48 m³ hat?In unserem Bauamt gibt es unterschiedliche Auffassungen und deshalb würde mich ihre Meinung sehr interessieren.Mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Ein
bisserl verwundert mich Ihre Anfrage schon: Etwas, das ein
baubewilligungsfreies Vorhaben darstellt, kann niemals einer Gebühr oder VwAbg
unterworfen sein, weil Baubewilligungsfreies – wie Sie bzw Ihre
Bauamtskollegen aber wirklich wissen sollten – nicht bewilligt oder genehmigt
werden darf!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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