S.g. Herr Dr. Mayer!
Ich hätte wieder einmal eine Frage bzgl. der Verrechnung von
Verwaltungsabgaben - Wir haben ein Bauansuchen für Zubau einer Vorkläranlage
und Umstellen des Dieseltanks, kann ich hier für den Dieseltank etwas verrechnen
und wenn ja, welche Tarifpost?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Wenn
Sie das „Umstellen“ des Dieseltanks bewilligen, fällt dafür natürlich eine
Gemeinde-Verwaltungsabgabe an! Und welche? Wenn Sie sich noch ans Seminar
erinnern: „Passt“ keine der einzelnen Spezialtarife im II. Abschnitt des
Besonderen Teils, dann nehmen wir die „Auffangtarifpost“ TP B 42 der GemVwAbgVO
2012. Bitte dort nachzuschauen!
Und
nur der Vollständigkeit halber: Die Vorkläranlage unterfällt mE der TP B 38 der
besagten VO!
Alles
klar?
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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