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Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle eines gewerblichen Agrar Betriebes (GmbH) - Bauabgabe

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer !

Ist es korrekt, wenn ich einem gewerblichen Agrar Betrieb (GmbH)  betreffend der Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle  (ohne Wohnnutzung)  die Bauabgabe im Ausmaß  von 25 % gemäß § 15  vorschreibe ?

Danke für Ihre werte Rückmeldung


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Auch wenn es sich bei dieser landwirtschaftlichen Lagerhalle um die eines Gewerbebetriebes handelt, ist auf sie mE dennoch die „Gebührenerleichterung“ des § 15 Abs 7 BauG anzuwenden. Der Gesetzgeber sprich in dieser Bestimmung (nur) von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, und um ein solches handelt es sich bei dieser Lagerhalle zweifellos!
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer

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