Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle eines gewerblichen Agrar Betriebes (GmbH) - Bauabgabe
Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer !
Ist es korrekt,
wenn ich einem gewerblichen Agrar Betrieb (GmbH) betreffend der
Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle (ohne Wohnnutzung)
die Bauabgabe im Ausmaß von 25 % gemäß § 15 vorschreibe ?
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Auch
wenn es sich bei dieser landwirtschaftlichen Lagerhalle um die eines
Gewerbebetriebes handelt, ist auf sie mE dennoch die „Gebührenerleichterung“
des § 15 Abs 7 BauG anzuwenden. Der Gesetzgeber sprich in dieser Bestimmung
(nur) von Betriebsobjekten für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, und
um ein solches handelt es sich bei dieser Lagerhalle zweifellos!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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