S. g. Herr Dr. Mayer!
Ich hätte wieder einmal eine Frage bzgl. der Bauabgabe:
Neubau einer Aufbahrungshalle – Bauwerber Röm. Kath.
Pfarrkirche, verrechne ich hier eine Bauabgabe?
Danke vielmals!
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Eine Römisch-Katholische Pfarrkirche genießt zwar das „Gebührenbefreiungsprivileg“
des § 3 Z 3 GebG 1957 (dh sie ist von der Eingaben- und von der Beilagengebühr
befreit), aber hinsichtlich der Bauabgabe gibt es für sie (ausgenommen die
Fälle des § 15 Abs 8 BauG) keinerlei Befreiung! Sie hat daher für die
Aufbahrungshalle eine Bauabgabe zu entrichten.
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
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