Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Handelt es sich bei einem über E-Mail eingebrachten Ansuchen um Freilandbestätigung sowie die dazu im Anhang übermittelte Teilungsurkunde (diese ist amtssigniert) vom Vermesser um einen „… elektronisch eingebrachten Antrag unter Verwendung der Bürgerkarte…“ sodass sich die Eingabe- und Beilagengebühr verringert? Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße! Sehr geehrte Frau Kollegin! Bloß per E-Mail eingebrachte Eingaben mit diversen Beilagen sind keine „Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte “ iS des § 11 Abs 3 GebG 1957 eingebracht worden sind! Man muss sich nämlich, um in den „Genuss“ der Ermäßigung entsprechend dieser Gesetzesstelle zu kommen, der Funktion Bürgerkarte bedienen (also entweder mit Bürgerkarte oder mit Handy-Signatur), und die entsprechende Funktion muss bei der Behörde, bei der eingebracht wird, „vorhanden“ sein. Nur dann, wenn beides der Fall ist, ko...