Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Januar, 2020 angezeigt.

Pferdestall mit Paddock

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich brauche bitte wieder Ihre geschätzte Hilfe. Ein Bauwerber hat bei uns um Erteilung der Baubewilligung für einen Pferdestall mit Paddock angesucht. Die Verrechnung der Verwaltungsabgabe für den Pferdestall ist mir klar, aber nun meine Frage: Muss ich für die Herstellung bzw. Errichtung des Paddocks, welches ein Ausmaß von 809,5 m² hat, eine Verwaltungsabgabe verrechnen? Wenn ja, welche? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe . Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich musste mich – wiewohl dereinst Reiter, aber das ist schon lange her! – erst kundig machen, was ein Paddock ist – nämlich ein (in der Regel befestigter) Auslauf für Pferde. Nachdem dieser Auslauf, ob nun befestigt oder nicht, jedenfalls eine Veränderung des natürlichen Geländes darstellt, ist er der GemVwAbg gemäß TP B 29 der GemVwAbgVO 2012 zu unterziehen. Sprich: Es sind für ihn 0,30 Euro je Quadratmeter zu „verrechnen, was bei 809,5 m² einen Betrag von 242,85 € e...

Gebührenanfrage: Sickermulde

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Vorerst möchte ich Ihnen ein gutes, gesundes neues Jahr 2020 wünschen. Ich hoffe, Sie hatten einen guten Jahresanfang! Gleichzeitig habe ich natürlich auch eine GEBÜHREN-Frage: Ich habe Geländeveränderungen und eine Einfriedung im Industriegebiet zu bewilligen. Gleichzeitig wird eine Sickermulde mit einer Länge von 150 m,  einer Breite von 8 m und einem Gesamtvolumen von 695 m³ für die Verbringung der Oberflächenwässer samt Rückverrieselung für mehrere Gebäude des gleichen Besitzers auf einem oberhalb liegenden Grundstück errichtet. Welche Tarifpost ist hier anzuwenden? G 17a – Wasserbecken oder G 38a ? oder gar nichts von beiden? Danke für Ihre Rückantwort und liebe Grüße Sehr geehrte Frau Kollegin! Nachdem man das bis 10.1. tun „darf“, wünsche ich auch Ihnen ein gutes Neues Jahr! Zur Sache: Eine Sickermulde ist mE weder als Wasserbecken iS der TP B 17 noch als Güllegrube etc iS der TP B 38 der GemVwAbgVO 2012 anzusehen: Was...

Bauabgabe f. landw. WI-Gebäude

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Wir ersuchen um Unterstützung betreffend einer Bauabgabenangelegenheit:   Einem Bauwerber wurde für die Errichtung eines WI-Gebäudes eine Baubewilligung im Jahr 2015 erteilt. Das WI-Gebäude soll im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft errichtet werden. Seitens der Baubehörde wurde die Bauabgabe gemäß § 15 Abs Abs. 7 vorgeschrieben. Nun hat der Bauwerber im Zuge einer Bauberatung mitgeteilt, dass er dieses Vorhaben nicht umsetzen möchte. Stattdessen möchte der Bauwerber auf einem anderen Grundstück ein WI-Gebäude in abgeänderter Form errichten. Im selben Atemzug hat der Bauwerber angefragt, wie es mit der bereits entrichteten Bauabgabe für das im Jahr 2015 bewilligte WI-Gebäude aussieht. Gemeint war damit, dass die bezahlte Bauabgabe bei dem neuen Bauverfahren berücksichtigt werden sollte. Im § 15 Abs. 1 BauG im letzten Satz heißt es: Wird von der Baubewilligung nicht Gebrauch gemacht, so ist die...