Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich brauche bitte wieder Ihre geschätzte Hilfe. Ein Bauwerber hat bei uns um Erteilung der Baubewilligung für einen Pferdestall mit Paddock angesucht. Die Verrechnung der Verwaltungsabgabe für den Pferdestall ist mir klar, aber nun meine Frage: Muss ich für die Herstellung bzw. Errichtung des Paddocks, welches ein Ausmaß von 809,5 m² hat, eine Verwaltungsabgabe verrechnen? Wenn ja, welche? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe . Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich musste mich – wiewohl dereinst Reiter, aber das ist schon lange her! – erst kundig machen, was ein Paddock ist – nämlich ein (in der Regel befestigter) Auslauf für Pferde. Nachdem dieser Auslauf, ob nun befestigt oder nicht, jedenfalls eine Veränderung des natürlichen Geländes darstellt, ist er der GemVwAbg gemäß TP B 29 der GemVwAbgVO 2012 zu unterziehen. Sprich: Es sind für ihn 0,30 Euro je Quadratmeter zu „verrechnen, was bei 809,5 m² einen Betrag von 242,85 € e...