Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!
Ich brauche bitte wieder Ihre geschätzte Hilfe.
Ein Bauwerber hat bei uns um Erteilung der Baubewilligung
für einen Pferdestall mit Paddock angesucht. Die Verrechnung der Verwaltungsabgabe für den Pferdestall
ist mir klar, aber nun meine Frage: Muss ich für die Herstellung bzw. Errichtung des Paddocks, welches
ein Ausmaß von 809,5 m² hat, eine Verwaltungsabgabe verrechnen?
Wenn ja, welche?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Ich
musste mich – wiewohl dereinst Reiter, aber das ist schon lange her! – erst
kundig machen, was ein Paddock ist – nämlich ein (in der Regel befestigter)
Auslauf für Pferde.
Nachdem
dieser Auslauf, ob nun befestigt oder nicht, jedenfalls eine Veränderung des
natürlichen Geländes darstellt, ist er der GemVwAbg gemäß TP B 29 der
GemVwAbgVO 2012 zu unterziehen. Sprich: Es sind für ihn 0,30 Euro je
Quadratmeter zu „verrechnen, was bei 809,5 m² einen Betrag von 242,85 € ergibt.
Alles klar?
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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