Lieber Herr Dr.
Mayer!
Ab wann muss ich
die € 10,00 für die Bauabgabe rechnen? Zählt die Datierung der Bauabgabe, heißt
alle die ich nachdem 04.02.2020 verschicke werden bereits mit € 10,00 gerechnet
oder zählt das Datum der Baubewilligung oder das Datum der Einreichung?
Ich verstehe den
§ 119r nicht ganz bzw. lese es daraus nicht genau heraus.
Danke für Ihre
Hilfe.
Freundliche
Grüße
Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Wenn
Sie – wie ich es allen meinen Seminarteilnehmern immer wieder empfehle – meinen Gebührenblog
abonniert hätten, wüssten Sie die Antwort schon:
Ab
dem Inkrafttreten der BauG-Novelle 2019 ist die Bauabgabe nach dem neuen
Einheitssatz von 10,- Euro vorzuschreiben, ganz egal, wann die Baubewilligung
erlassen (und rechtskräftig geworden) ist.
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Nachtrag des Verfassers: Da habe ich der Anfragenden Unrecht getan - zum Zeitpunkt meiner Antwort war der bezughabende Blog nämlich noch nicht veröffentlicht!
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