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Rechtsmittelbelehrung bei Kostenbescheid Baufreistellung und Bauabgabe


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer,

auf der Homepage des Gemeindebundes werden Musterbescheide angeboten. Unter anderem auch ein Musterbescheid für die Vorschreibung der Bauabgabe ab 04.02.2020. Als Rechtsmittelbelehrung wurde dort die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht angeführt.
Meine Kollegen im Bauamt (Kollegin ist leider im Krankenstand) sind nun dahingehend verunsichert. Wird die Bauabgabe nicht mittels BAO-Bescheid zur Vorschreibung gebracht?
Da noch Baufreistellungen nach der alten Rechtslage bei uns im Bauamt zu erteilen sind, sind da auch noch Kostenbescheide für VA und Barauslagen zu erstellen. Welche Rechtsmittelbelehrung ist da einzufügen.

Bitte um Ihre geschätzte Rechtsmeinung dazu.

Sehr geehrter Herr Kollege!

a) Bauabgabenbescheid-Rechtsmittelbelehrung:
Sie haben durchaus Recht damit, dass die Vorschreibung der Bauabgabe einen Bescheid nach der BAO darstellt (es steht ja in § 15 Abs 1 BauG, dass die Bauabgabe von der Abgabenbehörde vorzuschreiben ist). Nachdem aber die BAO keine Vorschriften über den Instanzenzug enthält, richtet sich dieser nach dem BauG! Und aufgrund der Übergangsbestimmung des § 119r Abs 2 der Novelle ist der GR nur mehr für anhängige, noch nicht entschiedene Berufungen zuständig, ansonsten gibt es keine Berufung mehr, sondern nur die Beschwerde an das LVwG!
b) RMB in anhängigen Baufreistellungs-Verfahren:
In anhängigen Baufreistellungsverfahren kann sich eine Berufung nur gegen die vorgeschriebenen Verwaltungsabgaben und Barauslagen richten. Die Baufreistellung selbst ist ja kein Bescheid. Hier ist und bleibt der GR Berufungsbehörde. weil die Übergangsbestimmung des § 119r Abs 2 der BauG-Novelle nicht zur Anwendung gelangt, was bedeutet, dass sich die RMB nicht ändert! Darum ist in den Musterbescheiden des Gemeindebundes zB für Baubewilligungen völlig richtig eine "geteilte" RMB enthalten (gegen die Verfahrenskosten ist noch eine Berufung zulässig, gegen den Baubescheid nur eine Beschwerde)!
Ich hoffe, jetzt ist alles klar!

Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer


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