Direkt zum Hauptbereich

TP für "Pufferspeicher"; "Vergebührung" thermische Solaranlage


Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!

Als fleißige Besucher Ihrer Seminare und auch Leser Ihres Blogs, sind wir Mitarbeiter im Bauamt in diesem speziellen Fall etwas ratlos und bitten um Ihre Unterstützung.
Die Bauvorhaben:
Erstens: Die Nahwärme xxx errichtet neben dem Heizwerk einen Pufferspeicher für Warmwasser mit einem Fassungsvermögen von 100.000 l. Der Pufferspeicher hat einen Durchmesser von 3,80 m und eine Gesamthöhe von 14,90 m. Welche Tarifpost ist hier die Richtige? Wir haben die TP 39 – Silos und Silagebehälter ins Auge gefasst oder die TP 42. Wir bitten um Ihre fachliche Auskunft.

Zweitens errichtet die Nahwärme eine Thermische Solaranlage mit 14 Reihen mit jeweils 9 Modulheinheiten. Bei der PV-Anlage berechnet man nach Wechselrichter, aber bei einer Solaranlage je nach Modul oder ????

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer, wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Antwort und danken Ihnen im voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Der von Ihnen beschriebene Pufferspeicher stellt leider kein Silo bzw keinen Silagebehälter gemäß TP B 39 dar, weil darin ja nicht Silagegut, sondern Warmwasser gespeichert wird!
Wohl aber stellt er ein Gebäude gemäß § 4 Z 29 BauG dar, weil er fraglos ein überdachtes, allseits umschlossenes Bauwerk ist. Sie haben also die TP B 10a der GemVwAbgVO 2012 heranzuziehen. Dabei ist die Gesamthöhe von 14,90 m gemäß dem 2. Satz dieser TP durch drei zu dividieren, was einen Wert von 4,97 (6 periodisch ist auf 7 aufzurunden) ergibt. Wenn der Pufferspeicher zylinderförmig ist (weil sie von einem Durchmesser sprechen), dann ist Geschoßfläche nach der Kreisflächenberechnungsformel r2.π zu berechnen, ergibt bei einem Radius von 1,8 m einen Wert von 10,18 m2. Damit beträgt die GemVwAbg für den Pufferspeicher 30,36 €, also knapp über dem Mindestbetrag der TP B 10 b und dem Betrag der TP B 42…
Bei der thermischen Solaranlage kann man mE nicht nach der Anzahl der einzelnen Module oder nach der Anzahl der Modulreihen „rechnen“, weil die TP B 37 ja ausdrücklich von Anlagen spricht, und das Ganze – ungeachtet der vielen Module – nun einmal eine Anlage ist! Es sind daher nur 60 Euro vorzuschreiben (leider).
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Freilandbestätigung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich bitte höflich um Ihre kompetente Auskunft in der beigefügten Angelegenheit. Bei der Ausstellung der Freilandbestätigung zur Grundstücksvereinigung im Freiland bin ich mir nicht sicher, wie viele Gebühren bzw. Abgaben ich verrechnen darf. Bei der Vereinigung handelt es sich um drei Grundstücke (siehe Orthofoto .94, 614 und 613/2), die auf ein Grundstück vereint werden. Ist die beigefügte Bestätigung mit der Verrechnung so in Ordnung, oder muss ich die Eingabegebühr von € 14,30 dreimal und die Verwaltungsabgaben von € 6,00 und € 20,00 ebenfalls dreimal verrechnen? Oder wird nach der Grundstücksvereinigung nur ein Grundstück zur Verrechnung gebracht, weil ja eben nur ein Grundstück übrig bleibt? Grundsätzlich bin ich mir bei diversen Bestätigungen unsicher, wie oft ich die € 6,00 verrechnen darf. Kann ich die TP 3 genauso oft verrechnen, wie die festen Gebühren pro Anfrage? Ich danke schon jetzt für Ihre Bemühungen. Sehr geehrte Fr...

Genehmigungs- und Vidierungsvermerk für Oberflächenwässerentsorgungs-Nachweis?

Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer! Im Bauamt stellt sich folgende Frage: Mit einem Ansuchen um Baubewilligung wurde ein Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung vorgelegt. Ist der Nachweis über die Oberflächenwasserentsorgung mit dem Genehmigungs- bzw. Vidierungsvermerk zu versehen? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Sehr geehrte Frau Kollegin! Einen Vidierungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG erhalten, die, wie Sie § 24 Abs 3 BauG entnehmen, pflichtgemäß bei der Verhandlung aufgelegt worden sind. Einen Genehmigungsvermerk können nur  Projektsunterlagen  iS des § 23 Abs 1 BauG aufweisen, wie Sie § 29 Abs 9 BauG (und der diesbezüglichen Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde in meinem Merkblatt) entnehmen. Auf Unterlagen hingegen, die  keine Projektsunterlagen darstellen, dürfen sich weder Vidierungs-, noch Genehmigungsvermerke finden! Daher kommt es im Gegenstandsfall darauf an, ob Sie den Oberflächenwässerentsorgungs-Na...

Vergebührung Planmappe (mit Korrektur aufgrund eines Kommentars; eine Berichtigung von 30 Euro auf 36 konnte in den Kommentaren nicht vorgenommen werden)

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Ich muss mich bitte wieder einmal hilfesuchend an Sie wenden. Wir haben heute eine Baueinreichung erhalten und beim Einreichplan bin ich mir nicht sicher, wie ich diesen verrechnen soll. Der Einreichplan ist gebunden und beinhaltet das Deckblatt mit einer A4 Seite einseitig bedruckt und die planliche Darstellung (Lageplan, Grundrisse, Ansichten und Schnitte) bestehend aus 5 A3 Seiten einseitig bedruckt. Ich bitte um Ihre geschätzte Hilfe bei der Verrechnung, da wir uns sehr unsicher sind, was wir hier verrechnen müssen. Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Hilfe. Sehr geehrte Frau Kollegin! Vor Beantwortung Ihrer Frage zwei grundsätzliche Anmerkungen: Die Regelung in § 5 Abs 2 GebG betreffend unbeschriebene Seiten bezieht sich ausschließlich auf inhaltlich fortlaufenden Text. Daher gilt: Ein Plan ist kein Text, somit ist es für die Vergebührung von Plänen völlig irrelevant, ob ihre Rückseite beschrieben od...