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TP für "Pufferspeicher"; "Vergebührung" thermische Solaranlage


Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer!

Als fleißige Besucher Ihrer Seminare und auch Leser Ihres Blogs, sind wir Mitarbeiter im Bauamt in diesem speziellen Fall etwas ratlos und bitten um Ihre Unterstützung.
Die Bauvorhaben:
Erstens: Die Nahwärme xxx errichtet neben dem Heizwerk einen Pufferspeicher für Warmwasser mit einem Fassungsvermögen von 100.000 l. Der Pufferspeicher hat einen Durchmesser von 3,80 m und eine Gesamthöhe von 14,90 m. Welche Tarifpost ist hier die Richtige? Wir haben die TP 39 – Silos und Silagebehälter ins Auge gefasst oder die TP 42. Wir bitten um Ihre fachliche Auskunft.

Zweitens errichtet die Nahwärme eine Thermische Solaranlage mit 14 Reihen mit jeweils 9 Modulheinheiten. Bei der PV-Anlage berechnet man nach Wechselrichter, aber bei einer Solaranlage je nach Modul oder ????

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer, wir sind schon sehr gespannt auf Ihre Antwort und danken Ihnen im voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrte Frau Kollegin!
Der von Ihnen beschriebene Pufferspeicher stellt leider kein Silo bzw keinen Silagebehälter gemäß TP B 39 dar, weil darin ja nicht Silagegut, sondern Warmwasser gespeichert wird!
Wohl aber stellt er ein Gebäude gemäß § 4 Z 29 BauG dar, weil er fraglos ein überdachtes, allseits umschlossenes Bauwerk ist. Sie haben also die TP B 10a der GemVwAbgVO 2012 heranzuziehen. Dabei ist die Gesamthöhe von 14,90 m gemäß dem 2. Satz dieser TP durch drei zu dividieren, was einen Wert von 4,97 (6 periodisch ist auf 7 aufzurunden) ergibt. Wenn der Pufferspeicher zylinderförmig ist (weil sie von einem Durchmesser sprechen), dann ist Geschoßfläche nach der Kreisflächenberechnungsformel r2.π zu berechnen, ergibt bei einem Radius von 1,8 m einen Wert von 10,18 m2. Damit beträgt die GemVwAbg für den Pufferspeicher 30,36 €, also knapp über dem Mindestbetrag der TP B 10 b und dem Betrag der TP B 42…
Bei der thermischen Solaranlage kann man mE nicht nach der Anzahl der einzelnen Module oder nach der Anzahl der Modulreihen „rechnen“, weil die TP B 37 ja ausdrücklich von Anlagen spricht, und das Ganze – ungeachtet der vielen Module – nun einmal eine Anlage ist! Es sind daher nur 60 Euro vorzuschreiben (leider).
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer


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