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Korrektur Auskunft VA für diverse bauliche Anlagen


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Ich komme leider erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Und zwar so, dass ich unten in roter Schrift dazuschreibe, was ich jeweils meine!
Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar H. Mayer

Sehr geehrter Herr HR Dr. Mayer!

Bei einem umfangreichen Zu- und Umbau bei einem bestehenden Hühnerstall kommen Fragen auf, die ich Sie zu beantworten bitte. 
Um folgende Vorhaben wurde (unter anderem) angesucht und ich weiß nicht sicher welche Tarifpost der Verwaltungsabgabe hier anzuwenden ist:

  1. Errichtung eines Kotbandes (es wird im Hühnerstall ein neues Kotband mit Queraustragung und einer Höhenförderanlage hergestellt. Der anfallende Kot wird direkt über das Höhenförderband auf einen Anhänger verladen – außerhalb des Stalles) Hier bleibt nur die Heranziehung der TP B 42 der GemVwAbgVO!
  2. Errichtung einer Waschwasserzisterne (für die anfallenden Waschwässer im Zuge der Stallreinigung. Volumen = 7,70 m³)  Dafür kann mE die TP B 17 herangezogen werden, und zwar – weil die Quadratmeter bedeckter Fläche unter dem Mindestsatz liegen werden – der Mindestsatz von 30 Euro gemäß TP B 17 b!
  3. Errichtung von Zu- und Abluftkaminen (insgesamt 10 Stk.)  Nachdem ein Abluftkamin weder der TP B 30 noch der TP B37 unterfällt, bleibt hier auch nur die Heranziehung der TP B 42 (insgesamt 10 Mal!). Sie müssen freilich in der Bewilligung deutlich machen, dass  Sie 10 solcher Kamine bewilligen.
  4. Abstellplatz für einen Traktor (in einer neuen Garage) – TP 15?  Jawohl, damit liegen Sie richtig, weil auch ein Traktor ein Kraftfahrzeug darstellt!
Ebenso machen mir diverse Oberflächenentwässerungsanlagen immer wieder „Kopfzerbrechen“. Teilweise wird im Ansuchen z.B. um eine Sickeranlage oder um eine Oberflächenwasserentsorgungsanlage angesucht. Aber auch wenn im Ansuchen nix von derartigen Anlagen steht – was überwiegend der Fall ist, ist natürlich in dein Einreichunterlagen fast immer ein Sickerkoffer, und/oder ein Retentionsbecken, und/oder eine Sickeranlage, und/oder eine Sickermulde, und/oder eine Rasenmulde, und/oder ein Sickerstreifen, oder dgl. eingezeichnet. Welche Gebühren (VA u. BG) kommen da zur Anwendung? 

Korrektur: Gemäß § 21 Abs 1 Z 2 lit d) BauG sind Anlagen zur Sammlung von Meteorwässern (Zisternen) meldepflichtige Vorhaben! Um Sie braucht daher weder angesucht zu werden, noch dürfen für solche GemVwAbg verrechnet werden!


Vielen, vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte Antwort – und alles Gute sowie Gesundheit wünsche ich Ihnen!




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