Sehr
geehrte Frau Kollegin!
Ich komme leider erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Und zwar so, dass ich unten in roter Schrift dazuschreibe, was ich jeweils meine!
Bleiben
Sie gesund!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
Sehr geehrter
Herr HR Dr. Mayer!
Bei einem umfangreichen Zu- und Umbau bei einem bestehenden Hühnerstall kommen Fragen auf, die ich Sie zu beantworten bitte.
Um folgende
Vorhaben wurde (unter anderem) angesucht und ich weiß nicht sicher welche
Tarifpost der Verwaltungsabgabe hier anzuwenden ist:
- Errichtung eines Kotbandes (es wird im Hühnerstall ein neues
Kotband mit Queraustragung und einer Höhenförderanlage hergestellt. Der
anfallende Kot wird direkt über das Höhenförderband auf einen Anhänger
verladen – außerhalb des Stalles) Hier bleibt nur die
Heranziehung der TP B 42 der GemVwAbgVO!
- Errichtung einer Waschwasserzisterne (für die anfallenden
Waschwässer im Zuge der Stallreinigung. Volumen = 7,70 m³) Dafür kann mE die TP B
17 herangezogen werden, und zwar – weil die Quadratmeter bedeckter Fläche
unter dem Mindestsatz liegen werden – der Mindestsatz von 30 Euro gemäß TP
B 17 b!
- Errichtung von Zu- und Abluftkaminen (insgesamt 10 Stk.) Nachdem ein Abluftkamin
weder der TP B 30 noch der TP B37 unterfällt, bleibt hier auch nur die
Heranziehung der TP B 42 (insgesamt 10 Mal!). Sie müssen freilich in der
Bewilligung deutlich machen, dass Sie 10 solcher Kamine bewilligen.
- Abstellplatz für einen Traktor (in einer neuen Garage) – TP 15? Jawohl,
damit liegen Sie richtig, weil auch ein Traktor ein Kraftfahrzeug
darstellt!
Ebenso machen mir
diverse Oberflächenentwässerungsanlagen immer wieder „Kopfzerbrechen“.
Teilweise wird im Ansuchen z.B. um eine Sickeranlage oder um eine
Oberflächenwasserentsorgungsanlage angesucht. Aber auch wenn im Ansuchen nix
von derartigen Anlagen steht – was überwiegend der Fall ist, ist natürlich in
dein Einreichunterlagen fast immer ein Sickerkoffer, und/oder ein
Retentionsbecken, und/oder eine Sickeranlage, und/oder eine Sickermulde,
und/oder eine Rasenmulde, und/oder ein Sickerstreifen, oder dgl. eingezeichnet.
Welche Gebühren (VA u. BG) kommen da zur Anwendung?
Korrektur: Gemäß § 21 Abs 1 Z 2 lit d) BauG sind Anlagen zur Sammlung von Meteorwässern (Zisternen) meldepflichtige Vorhaben! Um Sie braucht daher weder angesucht zu werden, noch dürfen für solche GemVwAbg verrechnet werden!
Vielen, vielen
Dank im Voraus für Ihre geschätzte Antwort – und alles Gute sowie Gesundheit
wünsche ich Ihnen!
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