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Vergebührung GA des BauSV?


Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!

Bei den neuen vereinfachten Verfahren, bei welchen die Enderledigung ein Bescheid ist, gibt der naSv ja Befund und Gutachten ab, daher wollte ich mich bei Ihnen erkundigen ob dieses Schriftstück zu vergebühren ist, und zwar mittels dem normalen Beilagensatz von 3,90€ je Bogen.

Vielen Dank im Voraus!

Sehr geehrter Herr Kollege!


Wahrscheinlich waren Sie noch nicht bei meinem Gebührenseminar „Leitfaden durchs Labyrinth“, weil allen Teilnehmern dieses Seminars klar sein muss, dass Beilagengebühren ausschließlich nur für solche Unterlagen etc verzeichnet werden dürfen, die ein Antragsteller von sich aus oder über Auftrag oder über Verlangen der Behörde vorlegt! Bei einem – von Amts wegen eingeholten – GA eines na bautechn. SV fallen keine Gebühren nach dem GebG an! Für die Kosten für die Tätigkeit des SV können Sie allerdings Barauslagen der Behörde vorschreiben, aber das nur dann, wenn Sie alle jene Schritte vornehmen, derer es in diesem Zusammenhang zwingend bedarf!
Alles klar?

Herzliche, kollegiale Grüße
Dietmar H. Mayer

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