Sehr geehrter
Herr Dr. Mayer!
Bei den neuen
vereinfachten Verfahren, bei welchen die Enderledigung ein Bescheid ist, gibt
der naSv ja Befund und Gutachten ab, daher wollte ich mich bei Ihnen erkundigen
ob dieses Schriftstück zu vergebühren ist, und zwar mittels dem normalen Beilagensatz
von 3,90€ je Bogen.
Vielen Dank im
Voraus!
Sehr
geehrter Herr Kollege!
Wahrscheinlich
waren Sie noch nicht bei meinem Gebührenseminar „Leitfaden durchs Labyrinth“,
weil allen Teilnehmern dieses Seminars klar sein muss, dass Beilagengebühren ausschließlich
nur für solche Unterlagen etc verzeichnet werden dürfen, die ein Antragsteller
von sich aus oder über Auftrag oder über Verlangen der Behörde vorlegt! Bei
einem – von Amts wegen eingeholten – GA eines na bautechn. SV fallen keine
Gebühren nach dem GebG an! Für die Kosten für die Tätigkeit des SV können Sie
allerdings Barauslagen der Behörde vorschreiben, aber das nur dann, wenn Sie
alle jene Schritte vornehmen, derer es in diesem Zusammenhang zwingend bedarf!
Alles
klar?
Herzliche,
kollegiale Grüße
Dietmar
H. Mayer
Kommentare
Kommentar veröffentlichen