Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Juli, 2020 angezeigt.

Luftwärmepumpen

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Nach längerer Zeit hätte ich wieder ein Anliegen bzw. eine Frage an Sie. Habe das leider nicht in Ihrem Blog gefunden: Bei einem Anzeigeverfahren für Luftwärmepumpen (noch eingereicht vor der Novelle) hat der Bauwerber um Genehmigung für 48 Luftwärmepumpen angesucht. Die Luftwärmepumpen vergebühren wir immer mit der TP 37 (a € 60,00). Gibt es da auch einen Höchstsatz oder muss der Bauwerber die kompletten € 2.880,00 bezahlen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sehr geehrter Herr Kollege! Die Heranziehung der TP B 37 ist richtig! Allerdings findet sich sowohl im LGVAG 1968 in § 1 Abs 3 als auch in der GemVwAbgVO 2012 in § 1 Abs 2 die Bestimmung, dass die Verwaltungsabgabe im Einzelfall 1357 Euro nicht übersteigen darf. Sie dürfen ihrem Bauwerber daher nur diesen Höchstbetrag verrechnen. Sie weisen das am Besten so aus, dass Sie bei den Verfahrenskosten in der – noch nach alter Rechtslage auszustellenden – Baufreistellung links 48 Luftwärmepumpe...

Gebühren im Baurecht - TP B33

S ehr geehrter Herr Dr. Mayer, Sie haben meinem Kollegen, Herrn xxx, bzgl. der TP B33 bereits ausführlich Auskunft erteilt. Vielen Dank! Nun stellen sich jedoch noch folgende Fragen: Der Bauwerber hat im Zuge einer Fertigstellungsanzeige Ausführungspläne vorgelegt, die – nach Prüfung durch den BauSV – mehr als geringfügige Abweichungen aufweisen und keine nachbarrechtlichen Interessen berührt werden. Nach Ihrer ausführlichen Erläuterung kann hier § 35 Abs 6 Stmk. BauG für die Erledigung herangezogen werden. Ist hierfür ein Ansuchen vom Bauwerber zu stellen? Sind diese Pläne nun mit einem Gebührenvermerk (€ 7,80 Bundesgebühren) zu versehen? Braucht es zusätzliche/ergänzende Baubeschreibungen, Energieausweise? Es ist ja eine Bewilligung gem. § 35 Abs 6 iVm § 19 oder § 20 Stmk. BauG zu erteilen. Werden diese Pläne mit einem Genehmigungsvermerk „Genehmigt mit Bescheid vom ……“ versehen? Lt. Ihren Ausführungen kann in der Baubewilligung stehen „… wird die Ab...

DG Ausbau - bestehender Dachboden - Wohnraumschaffung

Sehr geehrter Herr Dr. Mayer ! Betreffend Dachgeschoßausbauten möchte ich Sie folgendes fragen: Bei einem im Jahre 1993 errichteten Einfamilienwohnhaus  wurde ein KG und EG und Dachraum ausgeführt.  Nunmehr soll dieser Dachraum zwecks Erweiterung für Wohnzwecke ausgebaut werden. Wie den beiliegenden Angaben (Ansichten)  zu entnehmen ist, werden äußerlich keine Veränderungen vorgenommen. Handelt es sich hierbei um eine Nutzungsänderung von Dachboden in Wohnraum  bzw. wäre dann die TP 12    1x vorzuschreiben ? Gleichzeitig möchte ich Sie betreffend nachträglicher Dachgeschoßausbauten generell fragen,  wann die TP 11 vorzuschreiben wäre  ? Äußerliche Veränderungen – Einbau von Gaupen, Dachaufbauten, Aufbau – Erhöhung der Kniestockhöhe  ???????? Weiters:  Im ggstl. Fall wurde für das KG und EG ein Aufschließungsbeitrag entsprechend der Bruttogeschoßfläche verrechnet.  Ist die Bauabgabe für den Ausbau des DG ...