Sehr geehrter Herr Dr. Mayer! Ich war einmal bei einem Seminar bei Ihnen und hätte nun zur Vergebührung in einer etwas umfangreicheren Bauangelegenheit folgende Frage an Sie: Für den Umbau eines ehemaligen Gasthofes in ein betreubares Wohnen mit 13 Wohneinheiten gibt es im Bauakt (siehe Anlage) diese Einreichunterlagen. Können Sie mir bitte bei den Beilagen helfen. Ich habe eine Liste angefügt, welche Beilagen könnten wir zusammennehmen zu einen Paket mit höchstens € 21,80? Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn Sie sich noch an mein Seminar erinnern: Wenn ein Bauwerber lauter „lose“, einzelne Beilagen vorlegt, dann darf die Behörde diese nicht selbst zu einem „Paket zusammennehmen“, um den Beilagenhöchstbetrag von € 21,80 zu bewirken , weil sie damit ja die Republik Österreich um ihrem Anspruch auf die einzeln für jede Beilage zu entrichtenden Gebühren verkürzen würde! Sie kann den Bauwerber aber nicht ...