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Es werden Posts vom September, 2020 angezeigt.

Vergebührung Einreichunterlagen "Betreubares Wohnen"

  Sehr geehrter Herr Dr. Mayer!  Ich war einmal bei einem Seminar bei Ihnen und hätte nun zur Vergebührung in einer etwas umfangreicheren Bauangelegenheit folgende Frage an Sie:  Für den Umbau eines ehemaligen Gasthofes in ein betreubares Wohnen mit 13 Wohneinheiten gibt es im Bauakt (siehe Anlage) diese Einreichunterlagen.  Können Sie mir bitte bei den Beilagen helfen. Ich habe eine Liste angefügt, welche Beilagen könnten wir zusammennehmen zu einen Paket mit höchstens € 21,80?  Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn Sie sich noch an mein Seminar erinnern: Wenn ein Bauwerber lauter „lose“, einzelne Beilagen vorlegt, dann darf die Behörde diese nicht selbst zu einem „Paket zusammennehmen“, um den Beilagenhöchstbetrag von € 21,80 zu bewirken , weil sie damit ja die Republik Österreich um ihrem Anspruch auf die einzeln für jede Beilage zu entrichtenden Gebühren verkürzen würde! Sie kann den Bauwerber aber nicht ...

Eingabegebühren Rechtsgemeinschaft

  Herr SR i.R. Dr. Dietmar H. Mayer! Ich hätte da eine Frage betreffend der Eingabegebühren. Ich habe einen Fall wo Vater und Sohn als Bauwerber auftreten. Diese leben im selben Haushalt und suchen um den Neubau eines Einfamilienhauses an. Der Sohn wird aber erst im Jänner 18 Jahre alt. Unabhängig vom Alter… Ist eine Eltern Kind Beziehung gleich als Rechtsgemeinschaft zu sehen wie eine Ehe oder eh überhaupt nie? Bräuchte wie sie es sich sicher denken könnten ob die Eingabe doppelt zu rechnen ist oder nicht. Hoffe ich konnte mein Anliegen irgendwie verständlich machen. Sehr geehrte Frau Kollegin!! Vater und Sohn stellen keine Rechtsgemeinschaft iS des § 7 GebG 1957 dar. Sie haben daher, wenn sie gemeinsam ansuchen, die Eingabegebühr 2 x zu entrichten! Mit herzlichen, kollegialen Grüßen Dietmar H. Mayer

Bauabgabe und GemVwAbg für befristet bewilligtes Lagerzelt

Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Nachdem ich Ihren Blog durchforstet habe, muss ich mich doch mit einer Frage an Sie wenden: Die Errichtung eines Lagerzeltes  mit einer BGF von 500 m² wurde befristet bewilligt. Nun stellt sich für uns im Bauamt die Frage, ob für ein temporäres Objekt eine Bauabgabe zur Verrechnung kommt. Laut Angabe des Konsenswerbers, wird dieses Zelt nach Beendigung der Corona-Krise bzw. nach Aufnahme des normalen Produktionsbetriebes wieder abgebaut. Vielen Dank im voraus und in neugieriger Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sehr geehrte Frau Kollegin! Wenn das Lagerzelt die Gebäudedefinition des § 4 Z 29 (überdeckte, allseits oder überwiegend umschlossene Bauwerke) erfüllt, dann ist dafür auch eine Bauabgabe zu entrichten! Herzliche, kollegiale Grüße Dietmar H. Mayer Sehr geehrter Herr Senatsrat Dr. Mayer! Zur o.a. Baubewilligung habe ich nun doch noch eine Frage betreffend der Verwaltungsabgaben. Nehm...