Herr SR i.R. Dr. Dietmar H. Mayer!
Ich hätte da eine Frage betreffend der Eingabegebühren.
Ich habe einen Fall wo Vater und Sohn als Bauwerber auftreten. Diese
leben im selben Haushalt und suchen um den Neubau eines Einfamilienhauses an.
Der Sohn wird aber erst im Jänner 18 Jahre alt.
Unabhängig vom Alter… Ist eine Eltern Kind Beziehung gleich als
Rechtsgemeinschaft zu sehen wie eine Ehe oder eh überhaupt nie? Bräuchte wie
sie es sich sicher denken könnten ob die Eingabe doppelt zu rechnen ist oder
nicht.
Hoffe ich konnte mein Anliegen irgendwie verständlich machen.
Sehr
geehrte Frau Kollegin!!
Vater
und Sohn stellen keine Rechtsgemeinschaft iS des § 7 GebG 1957 dar. Sie haben
daher, wenn sie gemeinsam ansuchen, die Eingabegebühr 2 x zu entrichten!
Mit
herzlichen, kollegialen Grüßen
Dietmar
H. Mayer
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