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Vergebührung Beilagen

 Sehr geehrter Herr SR Dr. Mayer!

Ich hoffe, Sie hatten einen erholsamen Urlaub und sind für den nächsten Ansturm an Fragen und Problemstellungen gerüstet ;-)

Ich möchte für mich eine „Eselsbrücke“ zur Unterscheidung zwischen „Beilagengebühr“, „Protokollgebühr“ und „Gebührenfrei“ im Rahmen eines Bauverfahrens definieren und hab dazu nach eingehendem Studium Ihrer umfassenden und informativen Blogs nachstehenden Vorschlag entworfen:

Beilagengebühr: Gebührenpflichtiger = Bauwerber

Unterlagen zum ggst. BV werden vom Bauwerber an die Baubehörde vor, während oder nach der Verhandlung vorgelegt (z.B. Einreichunterlagen, Imm.techn.GA, Brandverhütungs-GA etc.);

Protokollgebühr: Gebührenpflichtiger = Bauwerber; Vorlage der Unterlagen während der Verhandlung

Unterlagen werden während der Verhandlung unaufgefordert vorgelegt und sind nicht Teil der Einreichunterlagen (schriftliche Einwendungen und Stellungnahmen in direktem Bezug auf die Verhandlung); diese sind integrierender Bestandteil der Niederschrift und werden dieser (unter Anführung in der Niederschrift) jeweils als Beilagen angeschlossen.

Keine Vergebührung: Adressat = Gemeinde

  • Unterlagen, welche die Behörde direkt anfordert (keine Veranlassung an den Bauwerber, Adressat ist Baubehörde wie. z.B.: Imm.techn.GA, Med.GA, Ortsbild-GA, Raumpl.GA, LSS-Stellungnahme, etc.);
  • Stellungnahmen zum Bauvorhaben vor der Verhandlung (Stromversorger, Reinhalteverband, etc.)

 Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Rückmeldung mit Korrektur und Ergänzung

Sehr geehrter Herr Kollege!

Danke, ich hatte einen sehr erholsamen Urlaub! Freilich sind mittlerweile so viele Anliegen an mich herangetragen worden, dass ich mit deren Erledigung kaum nachkomme. Daher kann ich mich Ihrer Anfrage erst jetzt widmen, und zwar wie nachstehend:

Sie haben das schon sehr gut und sehr treffend ausdifferenziert, aber dennoch möchte ich oben in Ihrem Text noch ein paar Änderungen bzw Klarstellungen – jeweils in roter Schrift – anbringen – siehe dort!

Herzliche, kollegiale Grüße

Dietmar H. Mayer

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